Türkische Rechtshilfegesuche an Schweizer Behörden
Aus einem Bericht des Radiosenders SRF geht hervor, dass das Erdoğan-Regime Dutzende Rechtshilfegesuche an Schweizer Behörden wegen regimekritischer Posts in den sozialen Medien gestellt hat.
Aus einem Bericht des Radiosenders SRF geht hervor, dass das Erdoğan-Regime Dutzende Rechtshilfegesuche an Schweizer Behörden wegen regimekritischer Posts in den sozialen Medien gestellt hat.
Die Türkei versucht weltweit, kritische Stimmen mundtot zu machen. So stellt das AKP/MHP-Regime bei vielen ausländischen Regierungen Rechtshilfeersuchen, wenn über Facebook, Twitter oder andere Medien aus den betreffenden Ländern Kritik an Diktator Erdoğan und seinem Regime laut wurde. Es geht dabei vor allem um Anklagen nach Terrorparagraphen und wegen Präsidentenbeleidigung. Dabei handelt es sich um Delikte, die in der Türkei mit langjährigen Haftstrafen geahndet werden. Gegenüber SRF teilte das Schweizer Bundesamt für Justiz mit: „In den letzten Jahren wurden vermehrt Rechtshilfeersuchen an die Schweiz gerichtet, welche im Zusammenhang mit Ehrverletzungsdelikten über soziale Medien gegen den türkischen Staatspräsidenten oder andere türkische Politiker stehen.“
Seit 2016 seien 20 bis 30 solcher Ersuchen erfolgt. Die Türkei fordert die Schweizer Behörden auf, Regimekritiker*innen und vermeintliche oder reale PKK-Anhänger*innen vorladen und vernehmen zu lassen. Die Gesuche aus der Türkei weise die Schweiz allerdings meist ab, weil die Bedingungen der Strafbarkeit fehlen. So ist in der Schweiz weder die PKK illegal, noch ist es verboten, einen Staatspräsidenten zu beleidigen. Ähnliche Rechtshilfegesuche wegen Ehrverletzung erhalte die Schweiz von keinem anderen Land, so das Bundesamt für Justiz.
Wie in anderen europäischen Staaten auch, ist der MIT in der Schweiz sehr aktiv. Im Jahr 2018 war gegen zwei Angestellte der türkischen Botschaft in Bern Haftbefehl erlassen worden, weil sie die Entführung eines Unternehmers vorbereitet hatten. Die beiden Diplomaten Haci Mehmet Gani und Hakan Kamil Yerge halten sich jedoch nicht mehr im Land auf, nur bei Einreise in die Schweiz droht ihnen die Verhaftung.