Terrorverfahren gegen deutschen YPG-Freiwilligen eingestellt

Die Generalbundesanwaltschaft hat das Terrorverfahren gegen den YPG-Freiwilligen Jan-Lukas Kuhley eingestellt. Der Deutsche hatte sich 2017 in Nordsyrien den Volksverteidigungseinheiten angeschlossen und war aktiv am Kampf gegen den IS beteiligt.

Das Terrorverfahren gegen den YPG-Freiwilligen Jan-Lukas Kuhley ist eingestellt worden. Das teilte die Generalbundesanwaltschaft dem Verdächtigen am Donnerstag mit. Damit geht ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen einen deutschen YPG-Rückkehrer ohne Gerichtsprozess zu Ende.

Kuhley hatte sich 2017 in Nordsyrien den Volksverteidigungseinheiten (Yekîneyên Parastina Gel) angeschlossen und war mehrere Monate aktiv am Kampf gegen die Dschihadistenmiliz „Islamischer Staat“ (IS) beteiligt. Nach seiner Rückkehr nach Deutschland leiteten die Ermittlungsbehörden ein Verfahren gegen ihn ein. Der Grund: Verdacht auf Verstoß gegen Paragraf 129b, Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung.

Im Zuge der Ermittlungen wurden Anfang Oktober drei mutmaßliche Wohnsitze des ehemaligen YPG-Freiwilligen durchsucht. Der Durchsuchungsbefehl war vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe ausgestellt worden. Bei den Razzien wurden elektronische Geräte und Datenträger beschlagnahmt.