AZADÎ: Wikipedia als Grundlage zur Einstufung der YPG?

Im neuen AZADÎ-Info wird über eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen ein Auslieferungsgesuch der Türkei und die zunehmende Einstufung der YPG als terroristische Organisation in Asylverfahren berichtet.

In der April-Ausgabe des AZADÎ-Infos berichtet der Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden in Deutschland über eine wichtige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen die Auslieferung eines politischen Aktivisten in die Türkei. Hierbei zeigen sich hinsichtlich der Einschätzung von rechtsstaatlichen „Garantien“ durch die türkische Justiz deutliche Unterschiede zwischen der Generalstaatsanwaltschaft, den erstinstanzlichen Beschlüssen des OLG Hamm und dem Beschluss des BVerfG, mit dem das Urteil aufgehoben und an das Gericht zurückverwiesen wurde. Mit dem Ergebnis, dass der neue Senat der Entscheidung des BVerfG gefolgt ist.

Weiter berichtet AZADÎ darüber, dass aktuell eine Verschärfung der Rechtsprechung von Verwaltungsgerichten in Verfahren feststellbar ist, in denen es um Menschen geht, die auf Seiten der nordsyrisch-kurdischen Volksverteidigungseinheiten YPG gegen den IS gekämpft haben und in der Bundesrepublik um Asyl ersuchen. Diese beziehen sich häufig auf Entscheidungen des VG Hannover von 2017/18, in denen die YPG als „terroristische Organisation“ eingestuft werden. Besonders kritisch beleuchtet wird in dem Beitrag die Art und Weise der Informationsbeschaffung durch das Gericht, dem Wikipedia als einzige Quelle dient.

Darüber hinaus sind Informationen zur Türkei – u.a. über die Situation der dortigen politischen Gefangenen – und Ereignisse in Deutschland, Leseempfehlungen sowie Infos zu Unterstützungsleistungen durch AZADÎ Bestandteil dieser Ausgabe.