Stuttgarter 129a/b-Verfahren wegen Corona ausgesetzt

Das Stuttgarter §129a/b-Verfahren gegen mehrere kurdische Aktivist*innen ist ausgesetzt worden. Grundlage der von den Verteidiger*innen beantragten Entscheidung ist die jüngste Gesetzesänderung der Strafprozessordnung im Zusammenhang mit der Corona-Krise.

Das §129a/b-Verfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Stuttgart seit April 2019 gegen mehrere kurdische Aktivist*innen laufende Verfahren ist für zwei Monate unterbrochen worden. Das teilt der Kölner Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden Azadî e.V. mit. Mehrere Verfahrensbeteiligte sind über 60 Jahre und ein Angeklagter ist an Husten und Fieber erkrankt. Dennoch wurde nach Aussage eines Verteidigers bislang kein Corona-Test in der JVA durchgeführt.

Grundlage der von den Verteidiger*innen beantragten Entscheidung ist die jüngste Gesetzesänderung der Strafprozessordnung im Zusammenhang mit der Corona-Krise.

Ob die weiteren Bemühungen der Anwält*innen vor dem Hintergrund dieser Situation auch Bewegung in die Haftfrage bezüglich der Angeklagten bringen, bleibt laut Azadî abzuwarten.