Staatsschutzverfahren wegen angeblicher Unterstützung der PKK
Im August beginnt in Celle der Prozess gegen den kurdischen Aktivisten Serkan U. Der 46-Jährige soll sich 2010 bis 2013 für die PKK engagiert haben.
Im August beginnt in Celle der Prozess gegen den kurdischen Aktivisten Serkan U. Der 46-Jährige soll sich 2010 bis 2013 für die PKK engagiert haben.
Am 21. August beginnt der Prozess gegen den kurdischen Aktivisten Serkan U. vor dem Oberlandesgericht Celle. Der 46-Jährige ist nach den Paragraphen 129a/b angeklagt. Ihm wird vorgeworfen, zwischen April 2010 und November 2013 die „PKK-Gebiete“ Kassel und Salzgitter geleitet zu haben und für „alle propagandistischen, organisatorischen, finanziellen und personellen Angelegenheiten“ zuständig gewesen zu sein. Er befindet sich nicht in Haft.
Die Hauptverhandlung beginnt am Freitag, dem 21. August 2020, um 9.15 Uhr im Oberlandesgericht Celle, Saal H 94, Schloßplatz 2 - Eingang Kanzleistraße. Fortsetzungstermine mit Beginn jeweils um 9.15 Uhr) sind anberaumt für den 3., 10., 14. und 24. September, 9. und 30. Oktober 2020.
Prozessbeobachter*innen und Journalist*innen werden am Eingang durchsucht und müssen Mund-Nasen-Schutzmasken tragen. Für die gesamte Öffentlichkeit stehen nur neun Sitzplätze im Zuhörerraum zur Verfügung.
„Konfrontation mit Salafisten nicht ausgeschlossen“
In den vom Vorsitzenden des 4. Strafsenats erlassenen „sitzungspolizeilichen Anordnungen“ findet sich unter anderem die Verfügung für Film- und Fotoaufnahmen, dass das Gesicht des Angeklagten nur verpixelt veröffentlicht werden darf. Zur Begründung wird auf die laufenden Prozesse gegen IS-Angehörige hingewiesen: „Diese Anordnung hat ihren Grund darin, dass nach derzeitigem Erkenntnisstand nicht auszuschließen ist, dass die Veröffentlichung und Verbreitung nicht anonymisierter Bilder des Angeklagten zu einer Beeinträchtigung von dessen Sicherheit führt, zumal zeitgleich vor dem Oberlandesgericht zwei Verfahren gegen mutmaßliche IS-Unterstützer oder -Mitglieder geführt werden, so dass Konfrontationen mit Angehörigen der salafistischen Szene nicht auszuschließen sind.“