Saarbrücken: Prozess wegen Sparkassen-Besetzung eingestellt

In Saarbrücken standen kurdische und deutsche Aktivisten vor Gericht, weil sie 2015 gegen die Kündigung eines Spendenkontos für Rojava durch die Sparkasse protestiert hatten. Das Verfahren wurde eingestellt.

Am 17. Oktober 2018 fand vor dem Amtsgericht Saarbrücken der Prozess gegen kurdische und deutsche Aktivistinnen und Aktivisten statt, die am 19. Mai 2015 durch eine Besetzungsaktion gegen die Kündigung des Rojava-Spendenkontos durch die Sparkasse protestierten.

Die Staatsanwaltschaft hatte gegen neun Personen Anklage erhoben, erschienen waren sieben in Begleitung von sechs Anwältinnen und Anwälten. Die Besetzung erfolgte seinerzeit durch 20 Aktivist*innen. Ein Teil von ihnen zahlte die im Strafbefehl geforderte Strafe von 1.400 Euro, es gab im Vorfeld auch mindestens eine Einstellung des Verfahrens.

Die Aktivist*innen hatten sich nur kurzfristig auf den Prozess vorbereitet, sie wohnen an unterschiedlichen Orten, die Lebensumstände haben sich in den immerhin vergangenen dreieinhalb Jahren geändert. Trotzdem war es für alle selbstverständlich, sich positiv auf die Besetzung zu beziehen und sich politisch zu äußern.

So äußerten sich die Angeklagten zum Anlass der Kampagne „Solidarität mit Rojava“, die im Oktober 2014 durch den Verband der Studierenden Kurdistans (YXK) und die Interventionistische Linke (iL) gestartet wurde: der Kampf der Selbstverteidigungskräfte in Rojava gegen den Islamischen Staat und der Aufbau selbstverwalteter demokratischer Strukturen in Nordsyrien. Einer der Angeklagten monierte, dass die Sparkasse Saarbrücken bis heute keine Antwort auf die Frage geliefert habe, warum das Spendenkonto für Rojava gekündigt wurde.

Am Ende der Gerichtsverhandlung wurde das Verfahren nach etwa eineinhalb Stunden und einigem Hin und Her zwischen Gericht und Verteidigung eingestellt. Die Kosten des Verfahrens übernimmt die Staatskasse, die Angeklagten müssen ihre Ausgaben selber tragen.