Mazlum Dora in Stuttgart freigelassen

Der kurdische Aktivist und Künstler Mazlum Dora hat nach vier Jahren Haft die JVA Stuttgart-Stammheim verlassen können. Vor dem Gefängnis wurde der 45-Jährige von Angehörigen und Bekannten mit Blumen begrüßt.

Nach §§129a/b StGB verurteilt

Der kurdische Aktivist und Künstler Mazlum Dora ist aus der Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim entlassen worden. Angehörige, Unterstützer:innen und Aktivist:innen begrüßten den 45-Jährigen am Donnerstag vor dem Gefängnis mit Blumen, Applaus und Parolen. Nach seiner Entlassung fuhr Dora in einem Fahrzeugkonvoi zum kurdischen Kulturverein in Stuttgart, wo er erneut von einer großen Gruppe empfangen wurde. „Diese Solidarität ist der schönste Ausdruck des Gemeinschaftsgeistes unseres Volkes“, sagte er in einer kurzen Ansprache.

Mazlum Dora war im April 2023 vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart wegen angeblicher Mitgliedschaft in der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) nach §§129a/b StGB zu drei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. In der JVA Stammheim saß er seit Mai 2021, nachdem er zuvor im baden-württembergischen Kirchheim von Beamten des Landeskriminalamtes (LKA) festgenommen wurde. Die Festnahme war kurz nach einem Deutschland-Besuch des damaligen türkischen Außenministers Mevlüt Çavuşoğlu erfolgt.


Die Strafverfolgungsbehörden warfen Dora vor, in der Zeit von Sommer 2018 bis zu seiner Festnahme als „hauptamtlicher Kader“ zuerst das „PKK-Gebiet“ Freiburg und später das Gebiet Heilbronn geleitet zu haben. Die Teilnahme oder Organisierung von Veranstaltungen und Demonstrationen, die Durchführung von Kongressen kurdischer Vereine, der Kontakt zu anderen politischen Aktivist:innen oder auch seine künstlerischen Aktivitäten als Musiker waren der Stoff, aus dem die Anklage gegen Dora bestand. Einer individuellen Straftat wurde er nicht beschuldigt. 

Die Haftzeit in der JVA Stammheim verlängerte sich allerdings: Dora protestierte im Gefängnis mehrmals gegen die Abschaltung kurdischsprachiger TV-Programme durch die Gefängnisleitung, die Kriminalisierung der kurdischen Bewegung sowie die unwürdige Behandlung politischer Gefangener. Dazu beteiligte er sich an mehreren Hungerstreiks und setzte seine Zelle in Brand. Infolgedessen wurde er wegen gefährlicher Brandstiftung zu einer weiteren Haftstrafe verurteilt, sodass er nach Verbüßung einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren das Gefängnis am Donnerstag verlassen konnte.

 

wegen einer Disziplinarstrafe, weil Dora sich während des Prozesses dagegen gewehrt hatte, mit Fußfesseln in den Gerichtssaal geführt zu werden. Zudem wurde er während des laufenden §129-Prozesses wegen Beschädigung öffentliches Eigentum zu einer Haftsrafe sowie Geldstrafe verurteilt, weil er aus Protest gegen den Umgang mit ihm seine Zelle angezündet hatte.