Rechtsbüro Asrin fordert Zwangsmaßnahmen vom CPT

Das Rechtsbüro Asrin fordert vom europäischen Antifolterkomitee (CPT) Zwangsmaßnahmen gegen die Türkei und die Veröffentlichung seines letzten Berichts über die Haftbedingungen von Abdullah Öcalan und seinen drei Mitgefangenen auf Imrali.

Seit knapp zwei Jahren gibt es kein Lebenszeichen mehr von Abdullah Öcalan und seinen drei Mitgefangenen auf der Gefängnisinsel Imrali, Ömer Hayri Konar, Veysi Aktaş und Hamili Yıldırım. Der letzte Kontakt mit Öcalan war ein aus unbekannten Gründen unterbrochenes Telefonat mit seinem Bruder Mehmet Öcalan am 25. März 2021. Das knapp fünfminütige Gespräch wurde in Folge massiver Proteste zugelassen, nachdem Gerüchte über den Tod des kurdischen Repräsentanten kursierten. Auch ein Telefonat von Hamili Yıldırım mit Angehörigen wurde unterbrochen. Ömer Hayri Konar und Veysi Aktaş weigerten sich aus Protest gegen die Isolation, ein Telefongespräch mit Familienangehörigen zu führen.

Die vier Gefangenen auf Imrali werden vom Rechtsbüro Asrin in Istanbul vertreten. Die Anwältinnen und Anwälte haben sich erneut an das Komitee des Europarats zur Verhütung von Folter (CPT) gewandt, um Klarheit über den Zustand ihrer Mandanten zu gewinnen und die rechtswidrige Isolation zu beenden. In dem Antrag fordert die Kanzlei vom CPT die Herausgabe des Berichts über den letzten Besuch des Antifolterkomitees in der Türkei vom 20. bis 29. September.

In dem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass Familien- und Anwaltsbesuche, Telefonate, Briefe und alle weiteren Kommunikationsmittel verhindert werden und die türkischen Behörden nicht auf Besuchsanträge reagieren. Ebenso seien die Anträge von 350 Anwältinnen und Anwälten aus 22 verschiedenen Ländern an das Justizministerium vom 14. September 2022 und von 756 Anwältinnen und Anwälten aus dem Nahen Osten vom 19. September 2022 nicht beantwortet worden.

Das CPT wird von der Türkei nicht ernst genommen“

„Es sei daran erinnert, dass Ihr Ausschuss in seinem Bericht von 2013 eindeutig festgestellt hatte, dass das Verbot von Anwaltsbesuchen seit dem 27. Juli 2011 auf einer politischen Entscheidung beruhte, die sowohl gegen innerstaatliche Rechtsvorschriften als auch gegen das Völkerrecht verstieß. Es wurde festgestellt, dass diese Situation nicht hinnehmbar ist, und empfohlen, das Recht auf Rechtsbeistand in die Praxis umzusetzen. An der Haltung der Behörden und Gerichte hat sich seither jedoch nichts geändert", heißt es in dem Schreiben an das CPT.

„Es ist unverständlich, dass Ihr Ausschuss nicht auf die in Artikel 10 Absatz 2 des Europäischen Übereinkommens zur Verhütung von Folter (EMRK) vorgesehenen Verfahren zurückgegriffen hat, die eine Zwangsmaßnahme zur Abschaffung der Isolationshaft darstellen. Die Nichteinhaltung der Verfahren lässt ernsthafte Zweifel an der Haltung Ihres Ausschusses aufkommen. Dies führt zu der Schlussfolgerung und Überzeugung, dass Ihr letzter Besuch vom türkischen Staat, der Regierung, den Behörden und den Gerichten nicht ernst genommen wurde, zu keiner Veränderung geführt hat und nicht über eine Formalität hinausging“, so das Rechtsbüro Asrin. Es sei an der Zeit, dass das CPT „eine wirksame Antwort auf ein solches rechtswidriges, unmenschliches, leichtfertiges und willkürliches Vorgehen“ gebe.

Forderungen an das europäische Antifolterkomitee

Das Rechtsbüro Asrin stellt die folgenden Forderungen an das CPT:

*Sofortige Veröffentlichung des Berichts und der Ergebnisse des jüngsten CPT-Besuchs in der Türkei

*Gewährleistung der sofortigen Durchführung und Kontinuität von Anwaltsbesuchen und Beendigung der Verhinderung solcher Besuche durch rechtswidrige Gerichtsentscheidungen *Gewährleistung der Durchführung und Kontinuität von Familien- und Vormundschaftsbesuchen sowie Beendigung und Verhinderung rechtswidriger Disziplinarstrafen

*Parallel zur Festlegung des Besuchsrechts müssen regelmäßige Telefonkontakte der Gefangenen mit ihren Angehörigen sowie die schriftliche Kommunikation mit der Außenwelt und dem Rechtsbeistand gewährleistet werden

*Zugang zu Zeitungen, Zeitschriften und Büchern

*Es wird dringend gefordert, dass Zwangsmaßnahmen ergriffen werden, um die Bedingungen der Folter, der unmenschlichen und missbräuchlichen Behandlung und der Isolationshaft zu beseitigen, und dass die in Artikel 10/2 des Übereinkommens vorgesehenen Verfahren eingehalten werden.