Das Amtsgericht München hat am Gründonnerstag eine Münchnerin vom Vorwurf des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagten vorgeworfen, auf einer Demonstration die Fahne der Partei der demokratischen Einheit (PYD) getragen zu haben, teilt die Rote Hilfe München in einer Presseerklärung mit:
„Die syrische Partei PYD und ihre Symbole sind in Deutschland nicht strafbar. Dennoch wollte die Münchner Staatsanwaltschaft eine Demonstrantin zu einer hohen Geldstrafe verurteilen, da sie diese Fahne bei einer Demonstration im März gegen den türkischen Angriffskrieg in Efrîn getragen hatte. Amtsrichter Meixner stoppte diese eigenwillige Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft München und sprach die Münchnerin frei.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Hoffnungsschimmer Rojava
Die freigesprochene Münchnerin gab folgende Prozesserklärung ab:
„Jin Jiyan Azadî - Frauen, Leben, Freiheit: Nur drei Worte - doch in ihnen schwingt sehr viel Hoffnung. Für mich als Feministin steht Rojava genau für diese drei Worte, für diese Hoffnung. Dort wird aktiv daran gearbeitet, eine Gesellschaft aufzubauen, in der alle Menschen gleichberechtigt leben können, egal welches Geschlecht oder Religion sie haben, wie sie aussehen, oder welche Sprache sie sprechen. Rojava mit dem Distrikt Efrîn, ist ein Hoffnungsschimmer in einer Region, in der verschiedene nationalistische Patriarchen ihr Unwesen treiben. Einer davon ist der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan, der im Januar 2018 den Befehl zum Angriff auf Efrîn gibt. In der Folge startet die türkische Armee ihre Angriffe. Wie wir heute wissen, sterben, bis sie Efrîn am 18. März einnimmt, rund 300 Zivilist*innen und rund 1000 Kämpfer*innen der kurdischen Frauen- und Volksverteidigungseinheiten YPJ und YPG. Zahllose Menschen sind verletzt, traumatisiert und Hunderttausende müssen aus ihrer Heimat fliehen. Über Freund*innen erfuhr ich am Morgen des 11. März 2018 von den Angriffen auf die Region. Mit der Teilnahme an der Demonstration an diesem Tag in München wollte ich meine Solidarität mit den Menschen in den angegriffenen Gebieten ausdrücken und ein Zeichen für Menschlichkeit setzen. Dass die Staatsanwaltschaft mir nun andichten möchte, sie hätte die PKK unterstützen wollen, weil sie bei der Demonstration eine nicht strafbare PYD-Fahne bei sich trug, kann ich nicht nachvollziehen, denn von der behaupteten Strafbarkeit des Zeigens einer Fahne der PYD oder der Verwendung dieser Fahne durch die PKK hatte ich keine Kenntnis.
Kriminalisierung bewirkt bei mir persönlich gar nichts
Ich beobachte die derzeit laufenden Prozesse und Anklagen in Bezug auf kurdische Fahnen und Symbole hier in Bayern und immer wieder kommen bei mir die folgenden Fragen auf:
Ich frage mich, warum Deutschland der Türkei Waffen und Rüstungsgüter liefert, die dann für einen völkerrechtswidrigen Angriff auf Zivilist*innen verwendet werden und das keinerlei Konsequenzen nach sich zieht.
Ich frage mich, wieso ausgerechnet die Solidarität mit Einheiten der YPG und YPJ kriminalisiert wird, den Einheiten, die Jesid*innen vor der islamistischen Daesh und insbesondere jesidische Frauen vor der Ermordung, sexueller Sklaverei und Folter beschützten.
Ich frage mich, warum man die türkische Armee und salafistisch-dschihadistische Milizen mehr oder minder kommentarlos in Rojava einmarschieren lies und den legitimen und wichtigen Protest gegen diese Barbarei um jeden Preis zu kriminalisieren versucht.
Und ich frage mich, wie es sein kann, dass Bundespolitiker*innen den Einheiten der YPG und YPJ für ihren Einsatz gegen Daesh öffentlich danken, während hierzulande Menschen vor Gericht gestellt werden, weil sie Bilder von Fahnen eben jeder Einheiten online teilen oder deren Fahnen auf Demonstrationen tragen. Mit dieser Kriminalisierung bewirkt die Staatsanwaltschaft bei mir persönlich gar nichts. Außer vielleicht, dass ich mich künftig noch mehr mit dem Hoffnungsschimmer Rojava auseinandersetzen werde.“