Am Dienstag konnte Kenan Ayaz (offiziell Ayas) sein Plädoyer im §129b-Verfahren vor dem Oberlandesgericht Hamburg fortführen. Dabei erklärte er in einer umfangreichen Analyse der Geschichte Kurdistans die Ursachen und Umstände für Kriege und Massaker in der Region und die politischen Interessen der europäischen Hegemonialmächte.
Richterin droht Ausschluss der Öffentlichkeit an
Bei der Verhandlung kam es abermals zu Maßregelungen der Öffentlichkeit durch die Vorsitzende Richterin Wende-Spohrs. Kenan Ayaz wurde anfangs herzlich mit Applaus begrüßt, was die Richterin nach Betreten des Saals sofort mit der Androhung von Ordnungsgeld und Räumung der Zuhörenden zu sanktionieren versuchte. Im weiteren Verlauf der Verhandlung wurde eine Prozessbegleiterin genötigt, sich vor dem Strafsenat auszuweisen, da vermeintlich „frech“ auf eine Aufforderung geantwortet wurde. Es kam zu keiner Strafe, scheinbar hat der Senat selbst erkannt, wie lächerlich die Begründung war.
Fehlender Brief
Da scheinbar ein Schreiben mit knapp 20 Seiten des Plädoyers bei dem Briefverkehr mit seiner Anwältin abhandengekommen oder nicht zugestellt wurden, musste Kenan Ayaz den fehlenden Teil vorerst auslassen. Diese Stelle soll bei dem nächsten Termin nachgeholt werden. Ayaz schilderte die schwierigen Umstände, unter denen er mit seiner Verteidigung kommunizieren muss. Seine im April abgeschickten Briefe mit seinem niedergeschriebenen Plädoyer, welches übersetzt werden musste, wurden erst im Juni zugestellt. Ohne jegliches Verständnis für die notwendige Abstimmung zwischen dem Angeklagten und seiner Verteidigung schlug die Vorsitzende Richtern zunächst vor, Kenan Ayaz solle die fehlenden Seiten frei vortragen. Ayaz teilte mit, er habe Kopfschmerzen und könne sich nicht konzentrieren, denn in der Mittagspause wurde ihm nicht genug Zeit gegeben, um etwas zu essen. Er hatte ein lange geplantes und angekündigtes Telefonat gehalten und dem Senat schien es nicht ersichtlich, dass er eine längere Mittagspause braucht, um auch noch etwas essen zu können.
Nächster Termin am 19. August
Kenan Ayaz wird sein Schlusswort am 19. August 2024 um 9:30 Uhr fortsetzen. Der Prozess findet im 1. Stock des OLG Hamburg am Sievekingplatz 3 statt, entweder in Saal 237 oder 288. Auf der Seite kenanwatch.org werden Informationen in den Sprachen Griechisch, Englisch und Deutsch über den Prozess und die Proteste auf Zypern und in Deutschland angeboten.