Kurdischer Aktivist Y.G. vor OLG angeklagt
Vor dem Oberlandesgericht Koblenz hat am 25. November die Hauptverhandlung gegen den kurdischen Aktivisten Y.G.begonnen. Wie der Rechtshilfefonds Azadî e.V. mitteilt, wirft ihm die Anklage vor, als Mitglied der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) in den Jahren 2021 und 2022 den „PKK-Raum“ Völklingen im Saarland geleitet und sich dadurch der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland nach §§ 129a, 129b StGB strafbar gemacht zu haben.
„Individuelle Straftaten, die ohne PKK-Bezug strafbar wären, werden ihm – wie in § 129b StGB-Verfahren gegen Kurd:innen üblich – nicht zur Last gelegt. Er habe allerdings Busfahrten zu kurdischen Festivals und Demonstrationen organisiert, Versammlungen geplant und durchgeführt sowie Spenden gesammelt. Bei der Spendensammlung handelt es sich um einen fünfstelligen Geldbetrag, zu dessen Nachweis die Staatsanwaltschaft eine Liste über die Geldgeschenke zu einer Hochzeit heranzieht. Trotz dieser schwachen Vorwürfe hat das Bundesjustizministerium die zur Strafverfolgung nach § 129b StGB erforderliche Einzelermächtigung erteilt“, erklärte Azadî e.V. heute in einer Mitteilung.
Urteilsverkündung im Dezember erwartet
Weitere Termine der Hauptverhandlung gegen Y.G. finden demnach an folgenden Tagen jeweils um 9.30 Uhr in Sitzungssaal 120 des OLG Koblenz (Stresemannstr. 1, 56068 Koblenz) statt:
Montag, den 02.12.2024,
Dienstag, den 03.12.2024,
Montag, den 09.12.2024,
Dienstag, den 10.12.2024,
Montag, den 16.12.2024,
Dienstag, den 17.12.2024,
Donnerstag, den 19.12.2024,
Freitag, den 20.12.2024
Azadî e.V. weist darauf hin, dass kurzfristige Terminänderungen jederzeit möglich sind und mit einem Urteil ist noch in diesem Jahr zu rechnen ist.