Nationalrat von Bethnahrin verurteilt Lausanner Abkommen

Das Präsidium des Nationalrats von Bethnahrin verurteilt anlässlich des 100. Jahrestags des Abkommens von Lausanne den Vertrag und beschreibt ihn als entscheidenden Schritt in der Verleugnung und Vernichtung der Suryoye.

Anlässlich des 100. Jahrestags des Abkommens von Lausanne, das am 24. Juli 1923 unterzeichnet wurde und die Grenzen rassistischer und konfessionalistischer Nationalstaaten im Nahen Osten, einschließlich Kurdistan, festlegte, spricht das Präsidium des Nationalrats von Bethnahrin eine klare Verurteilung aus. Der Vertrag wird als entscheidender Schritt in der Verleugnung und Vernichtung der Suryoye betrachtet.

Das Abkommen von Lausanne steht bereits seit langem in der Kritik, nicht nur, weil es die Teilung Kurdistans zementierte, sondern auch, weil es als Fortsetzung der Genozide an den Armenier:innen und dem Seyfo-Genozid angesehen wird – dem osmanischen Massenmord an den Suryoye im Jahr 1915. Das Präsidium betont, dass seit der Unterzeichnung vor einem Jahrhundert kein einziger der Garantiegeberstaaten sich ernsthaft mit der Situation der Suryoye befasst oder die zahlreichen Angriffe verhindert habe, denen es ausgesetzt war.

Der türkische Staat ist ebenfalls Gegenstand der Kritik, da er eine Politik der Vertreibung, Entwurzelung und Verurteilung zur Diaspora betreibt. Diese Politik verhindere nicht nur die Rückkehr der Suryoye in ihr Land, sondern führte auch zu einer brutalen Assimilations- und Selbstentfremdungspolitik gegenüber den noch dort lebenden Suryoye. Die Grausamkeiten gipfelten in Massakern und Massenmorden, begleitet von der systematischen Unterdrückung der kulturellen und sprachlichen Identität. Schulen, die Aramäisch unterrichteten, wurden geschlossen, und jegliche kulturelle Aktivität wurde untersagt.

Internationale Gemeinschaft ignoriert Schutz der Nichtmuslime

Das Präsidium des Nationalrats von Bethnahrin appelliert nun an die beteiligten Staaten, insbesondere Großbritannien und Frankreich, die aus dem Abkommen resultierende Verantwortung zu übernehmen und gegen die anhaltenden Rechtsverletzungen und Ungerechtigkeiten gegenüber den Suryoye einzuschreiten. Es wird darauf hingewiesen, dass die Republik Türkei bisher die Artikel 37-45 in Absatz 3 des Vertrags von Lausanne, der sich mit ‚nichtmuslimischen‘ Minderheiten befasst, nicht auf die Suryoye angewandt habe. In diesen Artikeln wurden religiöse Gebäude und Schulen von nichtmuslimischen Bevölkerungsteilen unter Schutz gestellt sowie das Recht zur Benutzung anderer Sprachen außer Türkisch auch in der Presse, im Grundschulunterricht und im Umgang mit den Behörden verankert. Der Völkerbund verpflichte sich, diese Garantien zu überwachen. Das ist niemals geschehen. Der Nationalrat von Bethnahrin erklärte, dass diese „historische Ungerechtigkeit und Unterdrückung“ dazu führe, dass er den Vertrag von Lausanne nicht anerkennen könne. Der Nationalrat definiert die Politik der Republik Türkei als rassistisch, faschistisch, monistisch und leugnerisch.

Das Präsidium fordert, dass diese Politik nicht länger fortgesetzt werden dürfe. Es betont die Bedeutung, den Kampf für den Status der Suryoye auf der Grundlage seines kollektiven Willens auf allen Ebenen, einschließlich der internationalen Arena, mit größter Kraft weiterzuführen.