Juristenverbände: „Bild der Schande“ an EU-Außengrenze

Juristenverbände aus der Türkei haben sich zu der Situation an der türkisch-griechischen Grenze geäußert und konkrete Forderungen aufgestellt, was angesichts der katastrophalen Lage von Flüchtlingen getan werden muss.

An der türkisch-griechischen Grenze halten sich weiterhin Schutzsuchende in der Pufferzone zwischen beiden Staaten auf. Gestern wurden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, darunter die Vorsitzenden der Anwaltskammern von Istanbul, Antalya, Tekirdağ und Kırklareli, von türkischen Sicherheitskräften daran gehindert, die Lage vor Ort zu inspizieren.

Juristenverbände aus der Türkei haben sich heute in einer schriftlichen Erklärung zu der Situation geäußert und Forderungen aufgestellt, was jetzt dringend getan werden muss. In der gemeinsamen Erklärung der Zeitgenössischen Anwaltsgruppe, dem Zeitgenössischen Anwaltsverein, den Juristen für Demokratie, dem Juristenverein für Freiheit und der Stiftung für gesellschaftliche und juristische Studien (TOHAV) werden die Europäische Union, Griechenland und die Türkei für das „Bild der Schande“ verantwortlich gemacht, das durch die gewaltsamen Rückführungen in die Türkei entstanden ist.

Was muss getan werden?

In der Erklärung wird festgehalten, dass die Flüchtlinge ihrem Schicksal überlassen werden. Was jetzt getan werden muss, listen die Juristenverbände wie folgt auf:

Die Türkei, Griechenland und die EU müssen das Recht auf Leben, die Menschenrechte und Freiheiten der Flüchtlinge respektieren. Sie müssen Verantwortung übernehmen, die Verantwortlichen für die stattgefundenen Rechtsverletzungen ermitteln und bestrafen und dafür sorgen, dass keine weiteren Rechtsverletzungen begangen werden.

Die Türkei muss den geografischen Vorbehalt, den sie in der Genfer Konvention vorsieht, aufheben und für Sicherheit sorgen, indem sie den Flüchtlingsstatus anerkennt.

Das zwischen der EU und der Türkei geschlossene Rückführungsabkommen muss aufgehoben werden und die Asylanträge der Flüchtlinge, die die Grenze überquert haben, müssen angenommen werden.

Menschen und ihr Recht auf Leben dürfen nicht als zu politischen Zwecken missbraucht werden. Die Staaten müssen ihrer Verpflichtung für die Einhaltung einer menschenwürdigen Ordnung nachkommen, grundlegende Rechte und Freiheiten garantieren und in die Praxis umsetzen.