IS-Mitglied in Stuttgart zu fast sechs Jahren Haft verurteilt
Ein 36-jähriger Syrer ist in Stuttgart wegen IS-Mitgliedschaft und Beteiligung an der Erpressung eines Journalisten in Syrien zu fast sechs Jahren Haft verurteilt worden.
Ein 36-jähriger Syrer ist in Stuttgart wegen IS-Mitgliedschaft und Beteiligung an der Erpressung eines Journalisten in Syrien zu fast sechs Jahren Haft verurteilt worden.
Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat einen Syrer wegen zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und acht Monaten verurteilt. Dem 36-Jährigen werden Mitgliedschaften in terroristischen Vereinigungen und Beteiligung an der Erpressung eines Journalisten in Syrien vorgeworfen, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. (AZ: 2 St 36 OJs 14/23)
Dem Urteil zufolge gehörte der Angeklagte von 2012 bis 2016 in Syrien zunächst der islamistischen Gruppierung „Katibat Abu Bakr al-Siddiq“ und später der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) an. Bei ersterer handelt es sich demnach um eine von ehemaligen Angehörigen der syrischen Armee gegründete Miliz, welche die Beseitigung des damaligen Regimes anstrebte.
Der Angeklagte war demnach als sogenannter Kämpfer und Scharfschütze in der Gruppierung aktiv und beteiligte sich an mindestens vier Gefechten um den Militärflughafen von Deir Ez-Zor. Anschließend schloss er sich dem IS an, für den er unter anderem Gas verkaufte. „Der Angeklagte verschaffte der Organisation auf diese Weise Devisen, mit denen sich der IS finanzierte“, hieß es.
Im August 2014 leistete der Mann „Beihilfe zur besonders schweren räuberischen Erpressung und zu erpresserischem Menschenraub“. Den Ermittlungen zufolge erpresste er einen eingesperrten Journalisten. „Der Angeklagte wusste, dass der Journalist Angst um sein Leben hatte“, so das Gericht. Mit einem „IS-Verantwortlichen“ brachte der Angeklagte den Journalisten zu seinem Haus. Dort habe die Familie des Gefangenen unter anderem seinen Arbeitslaptop herausgegeben.
Im Jahr 2017 floh der Angeklagte mit einem gefälschten Ausweis in die Türkei und reiste im Oktober 2022 in die Bundesrepublik ein. Er wurde im April vergangenen Jahres festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. „Der Angeklagte war während der Verhandlung nicht geständig, gab aber Erklärungen zu den Tatvorwürfen ab“, so das Gericht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Foto: Kämpferinnen der YPJ hissen am 21. März 2019 ihre Fahne über die letzte IS-Bastion Baghuz © Nazım Daştan