HDP: Gericht verhandelt Beschwerde gegen Streichung von Finanzhilfen

Der türkische Verfassungsgerichtshof verhandelt in der kommenden Woche die Beschwerde der HDP gegen ihren Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung.

Der türkische Verfassungsgerichtshof verhandelt am Donnerstag in einer Woche eine Beschwerde der HDP gegen ihren Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung. Anfang Januar hatte das höchste Gericht des Landes die international scharf kritisierte Entscheidung getroffen, der zweigrößten Oppositionspartei wegen des Vorwurfs der „Verbindungen zum Terrorismus“ vorerst die Finanzhilfen zu streichen. Dadurch verlor die HDP den Zugang zu 27 Millionen Euro, von denen ein Drittel wenige Tage nach der Abstimmung der Richter hätte ausgezahlt werden sollen.

Die HDP hatte den Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung als „gezielte Sabotage“ bezeichnet, um faire und demokratische Wahlen zu verhindern. Als Reaktion darauf wurde eine Spendenkampagne unter dem Namen „Unsere Schatzkammer ist das Volk“ initiiert. Die Kampagne, die mit Spenden der HDP-Fraktion startete, hat eine breite Beteiligung erzeugt.

Gegen die HDP läuft derzeit auch ein Verbotsverfahren, ebenfalls auf Grundlage von vermeintlich „terroristischen“ Aktivitäten. Ein Urteil in dem Fall will das Verfassungsgericht noch vor der für den 14. Mai angesetzten Parlaments- und Präsidentschaftswahl fällen. Ein Antrag der HDP auf einen Aufschub des Verbotsverfahrens war Ende Januar abgelehnt worden. Das Gericht hatte die schriftliche Verteidigung der Partei binnen zwei Wochen angeordnet und einen Termin für die erste mündliche Verhandlung festgelegt. Diese findet am 14. März statt.