Gökay Akbulut fordert Einsatz für inhaftierte kurdische Musikerin

Die Bundestagsabgeordnete Gökay Akbulut fordert das Auswärtige Amt auf, sich für die Freilassung der in Türkei inhaftierten Musikerin Saide Inac einzusetzen. Das Auswärtige Amt hat unterdessen die Reisehinweise für die Türkei verschärft.

Die deutsche Staatsbürgerin Saide Inac, als kurdische Musikerin unter dem Namen Hozan Canê bekannt, ist am 23. Juni in Edirne in der Westtürkei festgenommen worden. Sie befand sich in der Türkei, um die Demokratische Partei der Völker (HDP) im Wahlkampf zu unterstützen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vor, für diese soll sie zudem Propaganda betrieben haben. Ihr drohen bis zu 13 Jahre Haft.

Gökay Akbulut, migrations- und integrationspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE, hat in einem Schreiben an das Auswärtige Amt auf den Fall aufmerksam gemacht und fordert das Außenministerium dazu auf, sich für die Freilassung der deutsch-kurdischen Musikerin einzusetzen. Zuletzt war am 23. September vom 3. Strafgericht von Edirne die Haftfortsetzung von Saide Inac angeordnet worden.

Die Musikerin selbst hat sich vergangenen Monat in einem Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel zu ihren schwierigen Haftbedingungen geäußert. Das Versprechen von Bundesaußenminister Heiko Maas, sich für die Freilassung aller in der Türkei inhaftierten Deutschen einzusetzen, ist nach dem heftig kritisierten Deutschland-Besuch des türkischen Präsidenten Erdoğan in Vergessenheit geraten.

Nach Angaben des Auswärtigen Amtes befinden sich noch fünf Deutsche aus politischen Gründen in türkischen Gefängnissen. Die Anzahl könnte noch höher sein, weil die türkischen Behörden die Bundesregierung oftmals sehr spät über Verhaftungen in Kenntnis setzt. Außerdem können weiterhin deutsche Staatsbürger die Türkei nicht verlassen, weil ihnen aufgrund von Anklagen oder Verurteilungen der Pass entzogen worden ist.

Reisewarnungen verschärft

Das Auswärtige Amt hat unterdessen die Reisehinweise für die Türkei verschärft. Aktualisiert wurde insbesondere der Hinweis, dass regimekritische Äußerungen in den sozialen Medien juristisch verfolgt werden können. „Dabei können auch solche Äußerungen, die nach deutschem Rechtsverständnis von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, Anlass zu einem Strafverfahren in der Türkei geben“, heißt es in der aktualisierten Passage.

Weiterhin macht das Auswärtige Amt auf mögliche Einreiseverweigerungen aufmerksam: „Wenngleich die Hintergründe der Einreiseverweigerungen grundsätzlich nicht mitgeteilt werden, ist auch hier ein Zusammenhang mit anonymen Denunziationen nicht auszuschließen. Festzustellen ist, dass ein hoher Anteil der Zurückgewiesenen einen kurdischen oder türkisch-alevitischen Familienhintergrund aufweist.“