Deutsch-Türkin aus NRW als IS-Unterstützerin verurteilt

Eine 69-Jährige aus dem nordrhein-westfälischen Ibbenbüren ist als Unterstützerin der Terrorgruppe „Islamischer Staat“ zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Deutsch-Türkin hatte ihrem Enkel mehrfach Geld ins IS-Gebiet geschickt.

Weil sie ihren Enkel bei sogenannten Kampfhandlungen der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) finanziell unterstützt hat, ist eine 69-Jährige aus dem westfälischen Ibbenbüren vom Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der 5. Strafsenat des OLG verhängte gegen die deutsch-türkische Staatsangehörige wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland in sieben Fällen eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Die Frau muss zudem 1.500 Euro an die Staatskasse zahlen (AZ.: III-5 StS 3/22).

Nach den Feststellungen des Senats leistete die Angeklagte im Zeitraum von April 2016 bis Januar 2018 Geldzahlungen in Höhe von insgesamt 6.910 Euro an ihren Enkel Kadir, der sich als IS-Dschihadist in Syrien aufhielt. Mit diesem Geld trug sie nach Ansicht des Gerichts dazu bei, dass ihr Enkel im „Kalifat“ der dschihadistischen Terrorgruppe bleiben konnte. Sie habe in Kauf genommen, dass sie hierdurch auch den selbsternannten IS in verbotener Weise unterstützte. Ihr Enkel wurde im Frühjahr 2019 im Zuge der von den Demokratischen Kräften Syriens (QSD) angeführten Befreiungsoffensive „Gewittersturm Cizîrê“ im Osten des Landes getötet.

Dem Urteil war eine Verständigung mit dem Senat vorangegangen: Das Gericht hatte der Angeklagten im Gegenzug für ein Geständnis eine Bewährungsstrafe von maximal zwei Jahren Haft zugesichert. „Ich wollte, dass er wieder zurückkommt“, soll die nicht vorbestrafte und verwitwete Deutsch-Türkin erklärt haben. Es habe aber nichts genutzt: „Oma, die haben uns umzingelt“, sei die letzte Nachricht des Enkels gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagte und die Generalstaatsanwaltschaft können Revision einlegen, über die der Bundesgerichtshof zu entscheiden hätte.