In Kiel ist eine IS-Rückkehrerin festgenommen worden. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft ist Sara B. bereits im März 2018 aus Syrien nach Deutschland zurückgekommen, über fünf Jahre später, am 5. Juni 2023, wurde vom Bundesgerichtshof ein Haftbefehl wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in den terroristischen Vereinigungen „Junud al-Sham“ und „Islamischer Staat (IS)“ erlassen. Die Festnahme erfolgte am Dienstag durch Beamte des Bundeskriminalamtes.
Der deutschen und algerischen Staatsangehörigen werden neben der Mitgliedschaft in islamistischen Terrororganisationen Kriegsverbrechen gegen Eigentum, Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht und Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vorgeworfen. Sie befindet sich in Untersuchungshaft.
Laut Haftbefehl soll Sara B. im Mai 2013 mit ihrer damals wenige Monate alten Tochter nach Syrien gereist sein, um Mitglied in der Vereinigung „Junud al-Sham“ zu werden. Zusammen mit ihrem Ehemann, einem für die „Junud al-Sham“ tätigen Kämpfer, bezog die Beschuldigte ein Haus, das die Organisation nach Vertreibung der ursprünglichen Bewohner:innen besetzt hatte. Im Februar 2014 schloss sich das Ehepaar dem IS an. Sowohl bei der „Junud al-Sham“ als auch beim IS führte Sara B. für ihren Ehemann den Haushalt und erzog die gemeinsamen Kinder im Sinne der Vereinigungsideologie. Sie verfügte über eine halbautomatische Schusswaffe sowie ein Schnellfeuergewehr und ließ sich im Umgang damit unterrichten. Nach dem Tod ihres Ehemannes heiratete die Beschuldigte nach islamischem Ritus einen verwundeten IS-Kämpfer. Sie pflegte ihn, um seine Kampfkraft wiederherzustellen, und führte den gemeinsamen Haushalt. Für ihre Betätigung beim IS erhielt Sara B. finanzielle Zuwendungen von der Organisation, so die Bundesanwaltschaft.
Die bisher höchste Strafe gegen eine IS-Anhängerin in Deutschland wurde am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht Koblenz verhängt: Die 37-jährige Angeklagte wurde wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Beihilfe zum Völkermord zu einer Haftstrafe von neun Jahren und drei Monaten verurteilt.
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