Hauptverfahren gegen Landshuter IS-Rückkehrerin eröffnet

Eine deutsche IS-Rückkehrerin aus Landshut muss sich ab September wegen IS-Mitgliedschaft und Kriegsverbrechen vor dem Staatsschutzsenat des OLG Frankfurt verantworten. In Düsseldorf wurde Anklage gegen zwei mutmaßliche IS-Mitglieder erhoben.

Die deutsche Islamistin Nadja Ramadan muss sich ab September wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) und Kriegsverbrechen vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) verantworten. Der 38 Jahre alten Landshuterin wird von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt vorgeworfen, im Sommer 2014 von Deutschland nach Syrien gereist zu sein und sich dort dem IS angeschlossen zu haben.

Kurz nach ihrer Ankunft in Raqqa habe Ramadan den gesondert Verfolgten Cem Kula, ein Dschihadist aus Hamburg, geheiratet und eine „gemäß dem Leitbild des in den vom IS besetzten Gebieten geprägte Ehe“ geführt. Um ihrem Partner die Teilnahme an Kämpfen und seine Tätigkeit in einem IS-Fernmeldeamt zu ermöglichen, soll sie sämtliche Aufgaben der Haushaltsführung übernommen und die gemeinsamen Kinder erzogen haben.

Weiter wird Ramadan vorgeworfen, sich via Facebook an heiratswillige Frauen in Deutschland beziehungsweise Europa gewandt haben, um ihnen ihre Unterstützung bei der Ausreise in das Gebiet des IS anzubieten. Den Beitrag habe sie im August 2014 veröffentlicht – als der IS im Nordwesten des Irak das ezidische Kerngebiet Şengal überfiel und einen Völkermord und Femizid verübte. Von Mai 2015 bis Januar 2017 lebte Ramadan mit ihrem Mann nacheinander in zwei Wohnungen in der Stadt Tel Afar (auch Tal Afar) östlich von Şengal, deren rechtmäßige christliche Bewohnerschaft vor den herannahenden IS-Söldnern geflohen war. Daher ist Ramadan auch wegen zwei Kriegsverbrechen gegen das Eigentum angeklagt.

Nach rund drei Jahren im selbsternannten IS-Kalifat wurde Ramadan, zwischenzeitlich wieder zurück in Raqqa, im Sommer 2017 von den kurdischen Volksverteidigungseinheiten (YPG) gefasst, die das Rückgrat der Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) bilden. Zu dem Zeitpunkt befand sie sich auf dem Weg in die Türkei. Der angeblich totgeglaubte Cem Kula hatte die misslungene Flucht seiner Frau über die syrisch-türkische Grenze organisiert. Bis zu ihrer Rückführung nach Deutschland im Herbst 2022 saß Ramadan in verschiedenen Auffang- und Internierungslagern, die von der Autonomieverwaltung Nord- und Ostsyriens (AANES) für IS-Dschihadistinnen aus dem europäischen Ausland betrieben werden. Seit ihrer Festnahme am Frankfurter Flughafen Anfang Oktober sitzt sie in Untersuchungshaft. Die Hauptverhandlung vor dem Oberlandesgericht beginnt am 8. September.

Düsseldorf: Anklage gegen zwei mutmaßliche IS-Mitglieder

Zwei weitere mutmaßliche IS-Mitglieder könnten demnächst in Düsseldorf vor Gericht stehen. Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hat vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt Anklage gegen einen 29-Jährigen und eine 27-Jährige erhoben, wie die Behörde am Freitag mitteilte.

Den Beschuldigten aus der Städteregion Aachen wird zur Last gelegt, sich spätestens im April 2015 nach ihrer Ausreise aus Deutschland für einige Monate dem IS angeschlossen zu haben. Demnach sollen die beiden in Syrien in die Strukturen der Terrormiliz eingebunden gewesen sein und nach einem Aufenthalt in einem Gästehaus in ein vom IS bereitgestelltes Haus gezogen sein. Dem Mann, der serbischer und kosovarischer Staatsangehörigkeit ist, wird vorgeworfen, der IS-Militärverwaltung unterstellt gewesen zu sein. Die Frau, eine deutsche und serbische Staatsangehörige, soll den gemeinsamen Haushalt geführt haben.

Im August 2015 sollen sich beide vom IS losgelöst haben und nach Deutschland zurückgekehrt sein. Die Beschuldigten befinden sich derzeit auf freiem Fuß. Das Oberlandesgericht entscheidet über die Zulassung der Anklage.

Titelbild: Ausländische IS-Anhängerin bei der Evakuierung der letzten IS-Enklave Baghuz in Ostsyrien im Februar 2019