IS-Rückkehrerin in Bielefeld verhaftet
In Bielefeld ist eine IS-Rückkehrerin verhaftet worden. Die Bundesanwaltschaft wirft der mutmaßlichen Dschihadistin Mitgliedschaft im IS in Syrien und Verletzung der Fürsorgepflicht für ihre vier Kinder vor.
In Bielefeld ist eine IS-Rückkehrerin verhaftet worden. Die Bundesanwaltschaft wirft der mutmaßlichen Dschihadistin Mitgliedschaft im IS in Syrien und Verletzung der Fürsorgepflicht für ihre vier Kinder vor.
In Bielefeld ist eine Frau wegen Mitgliedschaft in der islamistischen Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) festgenommen worden. Die Festnahme erfolgte vergangene Woche durch das LKA Nordrhein-Westfalen, am 7. Juli wurde die Beschuldigte dem Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof vorgeführt, der einen Haftbefehl erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat. Die Bundesanwaltschaft wirft Khatidche Z., einer ukrainischen Staatsangehörigen, neben der IS-Mitgliedschaft die Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht gegenüber ihren vier Kindern vor.
„In kurdische Gefangenschaft geraten“
Khatidche Z. soll 2014 zusammen mit ihrem damaligen Ehemann und vier minderjährigen Kindern nach Syrien gereist und sich dem IS angeschlossen haben. „Für ihren Ehemann, der ebenfalls IS-Mitglied war, führte sie der Rolle der Frau im IS entsprechend den Haushalt. Nach dessen Tod heiratete die Beschuldigte zwei weitere IS-Mitglieder nach islamischem Ritus. Ihre Kinder erzog sie im Sinne der IS-Ideologie. Anfang 2019 geriet die Beschuldigte in kurdische Gefangenschaft und verblieb dort bis in das Jahr 2021“, teilt die Bundesanwaltschaft mit.
Angaben zum weiteren Verbleib von Khatidche Z. und ihrer Einreise nach Deutschland macht die Bundesanwaltschaft nicht. Auch der Begriff „kurdische Gefangenschaft“ wird nicht weiter erläutert. Gemeint sind vermutlich die Internierungslager für IS-Angehörige in der Autonomieregion Nord- und Ostsyrien (AANES).
Über hundert IS-Frauen und Kinder nach Deutschland zurückgeholt
Der multiethnische Militärverband „Demokratische Kräfte Syriens“ (QSD), dessen Rückgrat die kurdischen Verteidigungseinheiten YPG/YPJ bilden, hat nach jahrelangem Kampf und Zehntausenden Gefallenen und Kriegsversehrten im Frühjahr 2019 die Territorialherrschaft des IS in Syrien zerschlagen. Seitdem befinden sich Zehntausende IS-Mitglieder in Gefängnissen und Internierungslagern der Autonomieregion. Deutschland hat in Absprache mit der AANES bisher in sieben Rückführungen insgesamt 27 Frauen, 80 Kinder und einen Heranwachsenden aus Nordsyrien geholt. Einige der Frauen wurden vor deutschen Gerichten wegen Mitgliedschaft und Verbrechen im Zusammenhang mit dem IS verurteilt. Die bisher höchste Strafe gegen eine deutsche IS-Anhängerin wurde im Juni vor dem Oberlandesgericht Koblenz verhängt: Die 37-jährige Angeklagte wurde wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Beihilfe zum Völkermord zu einer Haftstrafe von neun Jahren und drei Monaten verurteilt.
Deutsche IS-Mitglieder weiterhin in Nordostsyrien
Die Einrichtung eines internationalen Gerichtshofs für Verfahren gegen IS-Mitglieder in Nordostsyrien ist nach Ansicht der Bundesregierung „aufgrund unterschiedlich gelagerter internationaler Interessen derzeit nicht durchsetzbar“. Unter den rund 2000 ausländischen IS-Gefangenen befinden sich deutsche Staatsangehörige, auch in den Internierungslagern sind nach wie vor IS-Frauen aus Deutschland. Aufgrund der mangelnden Unterstützung der Herkunftsstaaten will die AANES jetzt eigene Tribunale für die Prozesse gegen ausländische IS-Mitglieder einrichten.
Vermehrte Festnahmen von IS-Verdächtigen in Deutschland
In Deutschland sind in den vergangenen Monaten wieder vermehrt mutmaßliche Islamist:innen festgenommen worden, so Anfang Juli sieben Männer in Nordrhein-Westfalen, im Juni eine IS-Rückkehrerin in Kiel und ein mutmaßliches IS-Mitglied in Bayern, und bei einer bundesweiten Razzia Ende Mai sieben weitere Personen.
Foto: Symbolbild aus Camp Hol, Nordsyrien