Festnahmen und bundesweite Razzia wegen IS-Unterstützung
Mit Razzien in zehn Bundesländern ist die Bundesanwaltschaft am Mittwoch gegen mutmaßliche Helfer:innen der Terrorgruppe IS vorgegangen. Sieben Unterstützer:innen wurden festgenommen.
Mit Razzien in zehn Bundesländern ist die Bundesanwaltschaft am Mittwoch gegen mutmaßliche Helfer:innen der Terrorgruppe IS vorgegangen. Sieben Unterstützer:innen wurden festgenommen.
In mehreren Bundesländern sind am Mittwoch sieben mutmaßliche Unterstützer:innen der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) festgenommen worden. Wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mitteilte, habe es zudem Durchsuchungen in Berlin, Bayern, Bremen, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sowie den Niederlanden gegeben. Den vier Frauen und drei Männern werde zur Last gelegt, terroristische Aktivitäten des IS durch Spenden gefördert zu haben.
Anlass der Razzia ist demnach ein internationales Finanzierungsnetzwerk gewesen. Seit 2020 hätten zwei „gesondert verfolgte Anhängerinnen des IS“ von Syrien aus über den Online-Dienst Telegram für Geldzahlungen geworben, teilte die oberste Anklagebehörde Deutschlands mit. „In das Netzwerk eingebunden waren Finanzmittler, die Gelder sammelten und Konten oder digitale Spendenkassen zur Verfügung stellten.“ Das gesammelte Geld sei an IS-Mitglieder in Syrien oder an von dort benannte Mittelsleute transferiert worden - insgesamt mindestens 65.000 Euro.
Allein in NRW wurden demnach vier Personen festgenommen, und zwar im Kreis Heinsberg und im Rheinisch-Bergischen Kreis, wie aus der Mitteilung der Bundesanwaltschaft hervorging. Die von ihnen gesammelten Gelder seien insbesondere zur Verbesserung der Versorgungslage von IS-Mitgliedern genutzt worden, die in den Auffanglagern Al-Hol und Roj in der Autonomieregion Nord- und Ostsyrien (AANES) interniert sind. „Teilweise wurde den Inhaftierten mit den Geldern die Flucht oder Schleusung aus den Lagern ermöglicht“, so die Bundesanwaltschaft.
Im Laufe des heutigen und morgigen Tages sollen die Beschuldigten dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden, der ihnen die Haftbefehle eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.