In einem weiteren Prozess gegen den kurdischen Politiker Selahattin Demirtaş wegen „Verstoß gegen das Versammlungsgesetz“ hat die 44. Strafgerichtskammer Ankara am Montag die Urteilserläuterung für die Dauer von 15 Monaten aufgeschoben. In dem Verfahren wurde dem seit November 2016 inhaftierten ehemaligen Ko-Vorsitzenden der Demokratischen Partei der Völker (HDP) seine Teilnahme an einer Veranstaltung der BDP (Partei des Friedens und der Demokratie) im Dezember 2013 in Şirnex (Şırnak) vorgeworfen. Damals war Demirtaş Vorsitzender der Partei, die sich später in DBP umbenannte.
Bei der besagten Veranstaltung, die in den Räumlichkeiten des BDP-Provinzverbands stattfand, hatte die Partei ihre Kandidat*innen für die Kommunalwahl im März 2014 vorgestellt. Nach Auffassung des Gerichts soll Demirtaş mit seiner Teilnahme daran die öffentliche Ordnung gefährdet haben. Sein Anwalt Aydın Erdoğan argumentierte: „Aus den Protokollen der Sicherheitskräfte geht hervor, dass es im Rahmen der zum Vorwurf gemachten Veranstaltung zu keinem umwelt- oder sicherheitsgefährdenden Verhalten gekommen ist. Wir können also sagen, dass ein Verstoß gegen den vorgeworfenen Straftatbestand nicht vorlag.“
Demirtaş selbst konnte zu seiner Verteidigung nichts sagen, da es sich um ein Strafbefehlsverfahren ohne mündliche Anhörung handelte. Sein Rechtsbeistand kündigte Berufung gegen die Entscheidung des Gerichts an.
Hinweis: Die „Aufschiebung der Urteilserläuterung“ ist eine Sonderregel im türkischen Recht, die sich ähnlich wie die Bewährung auswirkt.