Demirtaş-Anwälte ziehen vor Verfassungsgericht

Nachdem auch der Einspruch gegen den weiteren Verbleib in Untersuchungshaft des HDP-Präsidentschaftskandidaten abgelehnt worden war, sind die Anwält*innen Demirtaşs vor das Verfassungsgericht gezogen.

Die Anwält*innen des inhaftierten HDP-Präsidentschaftskandidaten Selahattin Demirtaş hatten am 15. Mai vor der 19. Strafgerichtskammer von Ankara einen Antrag auf Haftentlassung gestellt. Begründet worden war der Antrag damit, dass Demirtaş Kandidat für das Amt des Präsidenten der türkischen Republik bei den erzwungenen Neuwahlen am 24. Juni ist und lediglich die Entlassung aus dem Gefängnis dazu beitragen könne, dass alle Präsidentschaftskandidat*innen einen fairen und gleichberechtigten Wahlkampf führen.

Nachdem der Haftentlassungsantrag abgelehnt worden war, wurde vergangene Woche auch ein entsprechender Einspruch gegen den weiteren Verbleib Demirtaşs in Untersuchungshaft wegen Verdunklungsgefahr abgelehnt. Daraufhin kündigten die Anwält*innen des Politikers an, vor das türkische Verfassungsgericht zu ziehen. Wie Mahsuni Karaman aus dem Rechtsteam Demirtaşs heute bestätigte, sei der Eilantrag bereits eingereicht worden. Das Verfassungsgericht müsse den Antrag seiner Dringlichkeit entsprechend innerhalb der nächsten zwei bis drei Tage behandeln, sagte Karaman.