Mexmûr-Anfrage an Bundesregierung
Die Abgeordnete Zaklin Nastic der Partei DIE LINKE fragte die Bundesregierung nach dem Embargo über das selbstverwaltete Flüchtlingslager Mexmûr in Südkurdistan.
Die Abgeordnete Zaklin Nastic der Partei DIE LINKE fragte die Bundesregierung nach dem Embargo über das selbstverwaltete Flüchtlingslager Mexmûr in Südkurdistan.
Die linke Außenpolitikerin Zaklin Nastic, Mitglied im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, befragte die Bundesregierung nach dem Embargo gegen das Flüchtlingslager Mexmûr in Südkurdistan (Nordirak). Für die Bundesregierung antwortete Staatssekretär Andreas Michaelis, das Flüchtlingslager Mexmûr habe seit 2018 keine Nahrungsmittel und kein Kerosin mehr erhalten. Der UNHCR setze sich seither gegenüber der irakischen Regierung für die Wiederaufnahme dieser Versorgungsleistungen in Mexmûr ein. Über weitergehende Erkenntnisse verfüge die Bundesregierung nicht.
Das Embargo hat jedoch noch eine weitere Dimension, die von der Bundesregierung nicht angesprochen wurde. Seit Mitte Juli 2019 schränken die Sicherheitskräfte der Autonomieregion Kurdistan in Hewlêr (Erbil) willkürlich die Bewegungsfreiheit der Bewohnerinnen und Bewohnern des Flüchtlingscamps Mexmûr ein. Die Menschen aus dem Lager dürfen den Kontrollpunkt zwischen Mexmûr und Hewlêr nicht passieren und können so nicht in die Stadt gelangen.
Mexmûr liegt 60 Kilometer südwestlich von Hewlêr. Vor den Einschränkungen reisten täglich Hunderte der Bewohner*innen nach Hewlêr um zu arbeiten, medizinische Behandlung in Anspruch zu nehmen oder um ihren Lebensbedarf zu decken. Darüber hinaus studieren Hunderte Menschen aus Mexmûr an den Hochschulen in der Hauptstadt der Autonomieregion.