Beihilfe zum Völkermord: Verfahren gegen Jalda A. beginnt am Donnerstag

In Hamburg beginnt am Donnerstag das Staatsschutzverfahren gegen die IS-Rückkehrerin Jalda A. aus Bremen. Der 34-Jährigen werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Beihilfe zum Völkermord vorgeworfen.

Vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg beginnt am Donnerstag die Hauptverhandlung im Staatsschutzverfahrens gegen die deutsche Staatsangehörige Jalda A. aus Bremen. Der 34-Jährigen wird vorgeworfen, im Frühjahr 2014 nach Syrien gereist und sich dort dem „Islamischen Staat“ (IS) angeschlossen zu haben. Abgesehen von einer zweiwöchigen Unterbrechung, in der die Angeklagte im Herbst 2014 nach Bremen zurückgekehrt sei, soll sie bis Ende 2017 in die Strukturen des IS eingegliedert in Syrien gelebt haben. Neben der Mitgliedschaft in der Terrororganisation wird ihr vorgeworfen, „Beihilfe zum Völkermord an der religiösen Gruppe der Jesiden geleistet und Kriegsverbrechen sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit, namentlich zum Nachteil einer vom IS versklavten Jesidin, begangen zu haben“.

Laut Anklage der Generalbundesanwaltschaft folgte die Angeklagte im April 2014 ihrem Bruder nach Syrien, der sich bereits im Februar 2014 dem IS angeschlossen hatte. Nach ihrer Ankunft soll sie nach islamischem Ritus einen IS-Kämpfer geheiratet haben, mit dem sie mehrere Häuser bewohnte, die dem IS nach Flucht oder Vertreibung der ursprünglichen Bewohner in die Hände gefallen waren. Gemeinsam sollen sie regelmäßig öffentliche „Bestrafungsaktionen“ des IS, darunter Steinigungen, besucht haben. Nach der Geburt eines gemeinsamen Sohnes im Februar 2015 soll die Angeklagte zusammen mit ihrem im April 2015 verstorbenen ersten Ehemann eine Wohnung des IS in Raqqa bewohnt haben. Anschließend wurde A. zur „Zweitfrau“ eines weiteren IS-Dschihadisten.

Misshandlung und Ausbeutung einer versklavten ezidischen Frau

Von September bis Oktober 2017 war A. mit einem dritten IS-Kämpfer verheiratet, mit dem sie mehrere vom IS geraubte und gestellte Unterkünfte in Mayadin bewohnte. Dem OLG zufolge soll Teil des gemeinsamen Haushaltes eine damals 26 Jahre alte Ezidin gewesen sein, die vom IS im August 2014 bei der Eroberung ihres Heimatdorfes versklavt worden war. Über einen Zeitraum von rund drei Wochen soll auch die Angeklagte die Ezidin zur Sklavenarbeit herangezogen und mehrfach misshandelt haben. Außerdem habe die Angeklagte sich daran beteiligt, die ezidische Frau an der Flucht zu hindern und dadurch deren sexueller Ausbeutung durch den Ehemann der Angeklagten Vorschub geleistet.

Zuletzt habe die Angeklagte sich mit ihrem Sohn in einem Frauenhaus aufgehalten, bevor sie Ende 2017 bei einem Fluchtversuch „von kurdischen Kräften“ - gemeint ist der multiethnische Verband Demokratische Kräfte Syrien (QSD) – festgenommen worden sei. In der Folgezeit habe sie sich im Camp Roj aufgehalten und im Juli 2018 ihr zweites Kind zur Welt gebracht. Im Oktober 2021 wurde die Angeklagte mit ihren Kindern nach Deutschland überstellt, wo sie bei ihrer Ankunft festgenommen wurde. Seitdem befindet sie sich in Untersuchungshaft.

Der Generalbundesanwalt wirft der Jalda A. die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung nach § 129a/b vor. Zugleich werden ihr Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 Abs. 1 VStGB), Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 Abs. 1 VStGB, § 27 StGB), Kriegsverbrechen (§ 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 VStGB), Beihilfe zu Kriegsverbrechen (§ 8 Abs. 1 VStGB, § 27 StGB) sowie Beihilfe zum Völkermord (§ 6 Abs. 1 VStGB, § 27 StGB), vorgeworfen.

Prozessbeobachtung erwünscht

Wer Interesse an der Beteiligung an einer Prozessbeobachtung hat, kann sich unter folgender Mail melden: [email protected]. „Die Prozessführung gegen Europäer:innen, die sich dschihadistischen Gruppen wie dem IS angeschlossen haben, ist historisch bedeutsam und bedarf dringend Beobachtung und Dokumentation, um für vollständige und lückenlose Aufklärung – insbesondere bezüglich des Genozid an den Ezid:innen – sowie Gerechtigkeit einstehen und kämpfen zu können“, so die Prozessbeobachtungsgruppe

14 Verhandlungstermine anberaumt

Für die Durchführung der Hauptverhandlung wurden bislang 14 Termine anberaumt:

Donnerstag, den 19.05.2022, 13:00 Uhr

Freitag, den 20.05.2022, 09:00 Uhr

Montag, den 30.05.2022, 09:00 Uhr

Dienstag, den 14.06.2022, 09:00 Uhr

Mittwoch, den 15.06.2022, 09:00 Uhr

Donnerstag, den 30.06.2022, 09:00 Uhr

Freitag, den 01.07.2022, 09:00 Uhr

Mittwoch, den 06.07.2022, 09:00 Uhr

Mittwoch, den 13.07.2022, 09:00 Uhr

Donnerstag, den 14.07.2022, 09:00 Uhr

Dienstag, den 19.07.2022, 09:00 Uhr

Mittwoch, den 20.07.2022. 09:00 Uhr

Dienstag, den 26.07.2022, 09:00 Uhr

Mittwoch, den 27.07.2022, 09.00 Uhr