Bayerns Justiz hat ein Fahnenproblem

Gleich zwei Prozesse zum sogenannten „Fahnenverbot“ werden in Bayern demnächst wieder aufgerollt. Die politische Agenda: Kriminalisierung der Solidarität mit der Freiheitsbewegung und dem kurdischen Widerstand.

Im Süden der Republik hält der Ermittlungseifer der Staatsanwaltschaften über die „Maaßen“ an. Gleich zwei Prozesse zum sogenannten „Fahnenverbot“ werden in Bayern demnächst wieder aufgerollt. Die politische Agenda: Kriminalisierung der Solidarität mit der Freiheitsbewegung und dem kurdischen Widerstand.

Es gäbe wirklich vieles, womit sich Staatsanwälte derzeit beschäftigen könnten: CumEx-Betrug, NSU-Netzwerke, Umweltschutz, Polizeigewalt … um nur ein paar Beispiele zu nennen. In Bayern scheint die Justiz andere Prioritäten zu setzen und startet eine Herbstwelle der Repression gegen die kurdische Freiheitsbewegung und deren Sympathisanten.

Noch vor dem Mammutprozess gegen Kerem Schamberger am 1. Oktober finden zwei Berufungsverhandlungen statt. Bayrische Staatsanwälte scheinen entschlossen zu sein, das 2017 verhängte Kennzeichenverbot „im Kontext der PKK“ wenigstens in Bayern durchzusetzen. In anderen Bundesländern ist man da wesentlich gelassener.

Prozess gegen Nico Schreiber von den Falken in Nürnberg

Der Vorsitzende der Sozialistischen Jugend – Die Falken in Nürnberg, Nico Schreiber, stand schon mal vor Gericht. Als die Türkei ihren Angriffskrieg gegen die syrisch-kurdische Stadt Efrîn führte, soll er auf dem Dach der SPD-Zentrale in Nürnberg die in verschiedene Formen aufgeteilte Flagge der HPG-Guerilla gezeigt haben. Fotos beweisen, dass dies so nicht stimmt. Alle Teilnehmer*innen der gerade vorbei laufenden Demonstration erkannten das Symbol der Volksverteidigungseinheiten YPG und freuten sich über die Solidarität mit dem kurdischen Widerstand.

Allein die Staatsanwaltschaft Nürnberg beharrte darauf, dass das Kennzeichen der HPG, einer in Deutschland verbotenen Organisation, zu sehen war. Das Unterscheiden kurdischer Symbole gehört vermutlich nicht zum Grundwissen deutscher Anklagebehörden. Der 28-jährige Nico Schreiber wies deshalb darauf hin: „Die beiden Fahnen sind eigentlich nicht zu verwechseln, auch – oder vielleicht besonders – nicht, wenn sie aus drei Kartonsymbolen zusammengesetzt werden. Ein gleichschenkliges Dreieck bleibt nämlich ein gleichschenkliges Dreieck, egal aus welcher Perspektive es betrachtet wird – es halbiert sich nicht einfach.“

Gleichwohl wurde Schreiber im Mai dieses Jahres zu 30 Tagessätzen verurteilt. Dagegen legte er mit seinem Anwalt Michael Brenner aus Nürnberg Berufung ein. Auch die Staatsanwaltschaft war mit dem Urteil nicht zufrieden und wollte „das mit den Fahnen“ wahrscheinlich ein weiteres Mal dargelegt bekommen. Deshalb wird dieser absurde Prozess nun am 17. September wieder aufgerollt. Er findet statt um 9.00 Uhr am Landgericht Nürnberg-Fürth, Sitzungssaal 126, 1. Stock, Fürther Str. 110. Bereits ab 8.00 Uhr wird zu einer Kundgebung geladen und die Falken rufen zur kritisch-solidarischen Prozessbeobachtung auf.

Prozess gegen die kurdische Aktivistin Zübeyde Akmeşe

Im Mai 2019 wurde die 64-jährige Zübeyde Akmeşe in München zu einer Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro verurteilt. Es ging um mehrere Verstöße gegen das Vereinsgesetz. Auf den Hungerstreik-Demonstrationen gegen die Isolation des PKK-Gründers Abdullah Öcalan hatte sie dessen Konterfei gezeigt und sich somit nicht an den Auflagenbescheid gehalten. Das Gericht sah damit den Straftatbestand der Verwendung verbotener Symbole als erfüllt an und verurteilte die Angeklagte zu 80 Tagessätzen in Höhe von 15 Euro. Zübeyde Akmeşe wollte sich damit nicht zufrieden geben und kündigte mit ihrem Verteidiger Dirk Asche (München) Rechtsmittel an. Jetzt steht der alevitischen Kurdin, die schon Folter und Gewalt in der Türkei erlebte, eine zweite Runde vor dem Amtsgericht München bevor.

Sie ist überzeugte Friedensaktivistin und betont: „Ich bin dafür, dass alle politischen Gefangenen von der Öffentlichkeit unterstützt werden müssen. Die Rechte und Würde des Menschen sind nicht verhandelbar und müssen – ganz gleich welcher Tatvorwurf im Raum steht – bewahrt werden. Menschenrecht endet nicht vor den Toren der Gefängnisse. Ich fordere die Freiheit Abdullah Öcalans, damit der seit 40 Jahren andauernde Krieg in Kurdistan endlich beendet wird. Ich bin der Meinung, dass der Frieden nur durch einen politischen Dialog erreicht werden kann. Damit es zu so einem Dialog kommt, müssen beide Seiten an den Tisch. Dazu gehört auch Herr Öcalan und dafür trete ich ein. Hinter dieser Forderung stehe ich aus tiefster Überzeugung, denn es handelt sich hierbei um einen Friedensaufruf.“

Der Prozess gegen Zübeyde Akmeşe findet statt am 17. September um 13.00 Uhr, Amtsgericht München, Nymphenburger Straße 16. Sitzungssaal A229, 2. Stock.

Was ist der Hintergrund der bayrischen Obsession?

Die Repression gegen die Freiheitsbewegung hat eine lange Geschichte. Als Mutter aller nachfolgenden Gesetze und Konkretisierungen gilt das Verbot der Arbeiterpartei Kurdistans PKK von 1993. Es ist seitdem mehrfach ausgeweitet worden. Die Intensität der Verfolgung hängt jeweils ab von den aktuellen Beziehungen zwischen Deutschland und der Türkei – einer Partnerschaft mit mehr als 100-jähriger, blutiger Geschichte. Die gemeinsame NATO-Mitgliedschaft, vielfältige Wirtschaftsbeziehungen, die große türkische Community in der Bundesrepublik und nicht zuletzt der Deal mit den Geflüchteten – es gibt viele Gründe für eine Appeasement-Politik der Bundesregierung gegenüber Ankara. Auch wenn hin und wieder stirnrunzelnde Besorgnis über Menschenrechtsverletzungen und den Mangel an Demokratie geäußert wird, wiegen die gemeinsamen Interessen zu schwer, als dass die deutsche Politik ernsthaft diese deutsch-türkische Verbundenheit aufs Spiel setzt, um einer Bewegung, die seit 40 Jahren den türkischen Staat bekämpft, auch nur zuzuhören. So genau will man gar nicht wissen, welche Werte und Überzeugungen hinter den Flaggen stehen, die der Innenminister verbietet. Die Schriften des PKK-Gründers Abdullah Öcalan werden entsorgt, sein Konterfei soll unsichtbar sein. Die Freiheitsbewegung kann noch so oft Dialogbereitschaft signalisieren, Friedensappelle starten oder auf das demokratische Modell Rojava hinweisen – letztlich definiert die deutsche Außenpolitik, wer als „Freiheitskämpfer“ unterstützt oder als „Terrorist“ verfolgt wird.

Befreiung von den Zwängen einer neoliberalen Gesellschaft

Dennoch hat sich in Deutschland und speziell in Bayern in den letzten Jahren etwas verändert. Einhergehend mit dem Rechtsruck und der Ausweitung der Befugnisse der Sicherheitsorgane werden zunehmend nicht nur Kurd*innen in ihren Grundrechten auf Meinungs- oder Versammlungsfreiheit eingeschränkt, eingeschüchtert oder mit Kriminalisierung bedroht. Die Vielzahl von Anklagen gegen Deutsche, auch ohne Migrationshintergrund, spricht für sich. Spätestens seit dem Sieg der kurdischen Volksverteidigungskräfte über die Mörderbanden des sogenannten Islamischen Staates haben sich auch Teile der deutschen Linken mit der Freiheitsbewegung beschäftigt und solidarisiert. Sie ließen sich die Flagge des kurdischen Widerstands gegen den IS nicht verbieten. Sie organisierten eine „Öcalan-Lesekreise“ und sahen in der Revolution von Rojava eine Alternative zur kapitalistischen Moderne. Internationalist*innen machten sich auf den Weg nach Kobanê oder schlossen sich der Guerilla an.

Bald kursierten Berichte, dass in den kurdischen Bergen oder Städten gefunden wurde, was in der westeuropäischen Heimat nicht möglich schien: Geschwisterlichkeit und ein Leben ohne Ausgrenzung, Isolation, Konkurrenz und Ausbeutung. Die Saat der Philosophie von Abdullah Öcalan ging auf. Es war keine „Kurdistan-Solidarität“ mehr, die Internationalist*innen erlebten die Befreiung von den Zwängen einer neoliberalen Gesellschaft. Nach diesem Lernprozess begannen immer mehr Menschen in Deutschland zu überlegen, wie im „Herzen der Bestie“ und unter völlig anderen Gegebenheiten ein Leben nach Prinzipien des demokratischen Konföderalismus und dem Paradigma der PKK organisiert werden könnte. Und selbstverständlich suchte man den Kontakt zur kurdischen Bewegung in Europa. Bei G20 in Hamburg forderten Zehntausende unter dem Banner der PKK das Ende des Verbots der Arbeiterpartei Kurdistans. „Fridays For Future“ und die Ökologiebewegung „Make Rojava Green Again“ haben sich kennengelernt und letzte Woche wehten die Fahnen der YPG und YPJ vor den Toren der Waffenfabrik Rheinmetall.

Kämpfe verbinden: Beim Staatsschutz klingeln die Alarmglocken

Wenn die Forderung „Kämpfe verbinden“ praktisch wird und eine atomisierte deutsche Linke sich mit der mitgliederstärksten nicht-deutschen linken Bewegung zusammentut, klingeln beim Staatsschutz die Alarmglocken. „Zwischen der PKK und deutschen linksextremistischen Gruppen kam es in den vergangenen Jahren immer wieder zu themenbezogener Kooperation und gegenseitiger Unterstützung“ heißt es im bayrischen Verfassungsschutzbericht. Die an sich schon rassistische Unterscheidung zwischen „Links- und Ausländerextremismus“ verschwimmt. So hat Kerem Schamberger mit den „Fahnenprozessen“ dafür gesorgt, dass die Fallzahlen der „Ausländerkriminalität“ in München exorbitant gestiegen sind.

Es ist offensichtlich, dass die Prozessflut einschüchtern will. Was die deutsche Justiz übersieht: Mit jedem neuen Prozess wächst die Solidarität. „Gemeint sind wir alle“ heißt die wiederkehrende Parole. Wenn ihr Ziel Einschüchterung ist, können die deutschen Sicherheitsbehörden davon ausgehen, dass dieses nicht erreicht wird. Was für die Türkei gilt, trifft auch auf Deutschland zu: Jeder Angriff stärkt die Bewegung. Wäre man befugt, der deutschen Politik einen Rat zu geben, würde dieser lauten, die Freiheitsbewegung zu de-kriminalisieren und in einen offenen Dialog zu treten.