In einer schriftlichen Stellungnahme hat sich der Verband der Anwaltskammern der Türkei zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Fall des ehemaligen Ko-Vorsitzenden der Demokratischen Partei der Völker (HDP), Selahattin Demirtaş, geäußert.
Der EGMR hatte vergangene Woche festgestellt, dass die seit über zwei Jahren andauernde Untersuchungshaft des kurdischen Politikers rechtswidrig ist. In der Erklärung der Anwaltskammer wird die Aussage des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan, dass das Urteil nicht bindend sei, als falsch kritisiert. Es handele sich bei dieser Aussage nicht um eine Reaktion auf eine ausländische Einrichtung, sondern auf den Rechtsstaat als solchen, so der Anwaltskammerverband.
Der Verband stellt in seiner Erklärung fest, dass die Republik Türkei seit 1949 Gründungsmitglied des Europarats ist und die Europäische Menschenrechtskonvention ratifiziert hat. „Gemäß Artikel 2 unserer Verfassung ist die Türkei ein Rechtsstaat. Die einfachste Definition eines Rechtsstaates lautet, dass es sich um einen Staat handelt, der das Recht als bindend erachtet. Insofern kann die Republik Türkei zwar Urteile des EGMR kritisieren, aber es ist nicht richtig davon zu sprechen, dass diese nicht umgesetzt werden“, so der Verband der Anwaltskammern der Türkei.