Anklage gegen mutmaßlichen syrischen Kriegsverbrecher

Drei Gefangene, darunter ein 13-Jähriger, soll Raed E. während seiner Zeit beim IS misshandelt haben. Außerdem habe er sich an einem Angriff auf den Al-Schaitat-Stamm in Deir ez-Zor beteiligt.

Weil er sich an einem Angriff der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) auf einen arabischen Stamm in Ostsyrien beteiligt und Menschen gefoltert haben soll, hat die Bundesanwaltschaft am Berliner Kammergericht Anklage gegen einen syrischen Staatsangehörigen erhoben. Die Behörde wirft Raed E. Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und gefährliche Körperverletzung vor. Der Mann war im April in Berlin festgenommen worden und sitzt in Untersuchungshaft.

Wie die Bundesanwaltschaft am Mittwoch mitteilte, soll sich E. im Jahr 2014 in Syrien dem selbsternannten IS angeschlossen haben. In seiner Zeit als Mitglied der Dschihadistenmiliz habe er mehrfach Angehörige des Al-Schaitat-Stammes (Schu‘aitat) misshandelt. Der IS hatte im Sommer 2014 mehrere Massaker im Kerngebiet der arabischen Stammeskonföderation in Deir ez-Zor verübt und dabei etwa tausend Angehörige, überwiegend Männer, getötet. Zahlreiche Stammesmitglieder wurden inhaftiert und gelten bis heute als vermisst.

Gefangene an der Decke aufgehängt

Nach dem Überfall auf den Stamm soll E. einen Gefangenen zusammen mit anderen IS-Mitgliedern mit hinter dem Rücken gefesselten Händen an der Decke aufgehängt haben, als dieser sich nach seinem 13-jährigen Bruder erkundigte. Dann soll er den Mann getreten und mit Peitschen und Kabeln geschlagen haben, auch später soll er ihn wiederholt mit verschiedenen Gegenständen und Stromschlägen misshandelt haben. Der 13-Jährige wurde laut Bundesanwaltschaft ebenfalls mehrere Monate lang vom IS gefangen gehalten. E. soll anderen den Befehl erteilt haben, ihn mit zusammengebundenen Händen an der Decke aufzuhängen. Zudem habe der Dschihadist für den IS in Gefängnissen und an Straßenkontrollpunkten gearbeitet und Freikäufe der gefangenen Stammesangehörigen abgewickelt. Das Gericht muss die Anklage noch zulassen.