Ahrar al-Sham: Bundesanwaltschaft klagt mutmaßliches Ex-Mitglied an

Die Bundesanwaltschaft hat am OLG Düsseldorf Anklage gegen ein mutmaßliches Ex-Mitglied der Dschihadistenmiliz „Ahrar al-Sham“ erhoben. Der Deutsche soll zwischen 2012 und 2014 mehrmals nach Syrien gereist sein, um sich an Kampfhandlungen zu beteiligen.

Die Bundesanwaltschaft hat ein mutmaßliches Ex-Mitglied der Dschihadistenmiliz „Ahrar al-Sham“ angeklagt. Wie die Karlsruher Behörde am Montag mitteilte, wird Akram El A. vorgeworfen, zwischen 2012 und 2014 viermal aus Deutschland nach Syrien gereist zu sein, um sich in dem Bürgerkriegsland auf Seiten der Terrorgruppe an Kampfhandlungen zu beteiligen. Weil er dabei erfolglos mit einem Maschinengewehr auf „bewaffnete Gegner“ geschossen haben soll, ist er unter anderem auch wegen versuchten Totschlags angeklagt. Dazu kommt der Vorwurf der Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorvereinigung.

Akram El A., der die deutsche und marokkanische Staatsbürgerschaft besitzt, war im April im Raum Aachen festgenommen worden, seither befindet er sich in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft beschuldigt ihn, sich in Vorbereitung auf seine jeweiligen Kämpfe in Syrien Deutschland diverse militärische Ausrüstungsgegenstände beschafft zu haben, darunter Gefechtsbekleidung, eine Kampfmittelweste, ein Zielfernrohr und ein Infrarot-Laserstrahler. „Zudem wirkte der Angeschuldigte auf eine andere Person ein, sich der Ahrar al-Sham in Syrien anzuschließen“, so die Behörde.

Die Anklage erfolgte vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf, das nun über die Eröffnung eines Prozesses entscheiden muss.

Besatzungsmiliz der Türkei

Die „Ahrar al-Sham“, deren voller Name mit „Islamische Bewegung der freien Männer Großsyriens“ übersetzt wird, tritt für den Sturz der Regierung in Damaskus und die Errichtung eines Gottesstaates auf Grundlage der Scharia ein. Mit vorübergehend bis zu 20.000 Söldnern bildete sie ab 2013 eine der größten Dschihadistenmilizen im syrischen Bürgerkrieg. Bei ihren Anschlägen nahm sie zivile Opfer bewusst in Kauf, zudem werden ihr Morde und Gräueltaten an der Zivilbevölkerung in den von ihr kontrollierten Gebieten vorgeworfen. Seit einigen Jahren agiert „Ahrar al-Sham“ unter dem Dach der „Syrischen Nationalarmee“ (SNA) – einer Koalition reaktionärer, islamistischer und fundamentalistischer Milizen, die von der Türkei finanziert und geleitet wird – als Besatzungsmacht in Efrîn und weiteren Teilen Nordsyriens.

YPJ-Kämpferin von Ahrar al-Sham verschleppt

Im Oktober 2019 erlangte „Ahrar al-Sham“ im Zuge des türkischen Angriffskriegs gegen Serêkaniyê und Girê Spî internationale Aufmerksamkeit, als Mitglieder der Terrorgruppe die YPJ-Kämpferin Çiçek Kobanê (Dozgin Temo) in Ain Issa gefangen nahmen, ihr mehrmals ins Bein schossen und sie anschließend in die Türkei verschleppten. Die Kurdin mit syrischer Staatsbürgerschaft sitzt seither im Gefängnis. Ende Mai hat der türkische Kassationshof ihre Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Störung der Einheit und Integrität des Staates bestätigt.