ÖHD: Es geht um die Freiheit und das Leben von Gergerlioğlu

Die Anwaltsvereinigung ÖHD protestiert gegen die Inhaftierung des abgesetzten HDP-Abgeordneten Ömer Faruk Gergerlioğlu und kritisiert die Übergriffe bei seiner Festnahme.

Der Verein der Juristinnen und Juristen für die Freiheit (ÖHD) kritisiert die Übergriffe und Inhaftierung des abgesetzten HDP-Abgeordneten Ömer Faruk Gergerlioğlu scharf und erklärt: „Der Entzug von Gergerlioğlus Mandat stellt eine Verletzung des aktiven und passiven Wahlrechts dar. Seine entwürdigende Behandlung auf dem Parlamentskorridor und bei ihm zu Hause sowie die Festnahme verstoßen gegen das Folterverbot. Die Inhaftierung von Gergerlioğlu trotz eines anderslautenden Arztberichts ist eine Verletzung des Zugangs zu Gesundheitsversorgung und ein Ausdruck des Vollzugs von Feindrecht.“

Gemeinsam gegen das Unrecht kämpfen“

Gergerlioğlu sei die „Stimme aller Unterdrückten und Missachteten“. Es gehe nun um seine Existenz als politisches Subjekt, seine Freiheit und auch sein Leben, unterstreicht die Anwaltsvereinigung. „Er war im Kampf um Menschenrechte immer an unserer Seite. Heute stehen wir an der seinen. Wir rufen die Regierung dazu auf, sich der Konventionen, die sie unterschrieben hat, und der Verfassung entsprechend zu verhalten und appellieren an alle, die Menschenrechte und die Demokratie unterstützen, gemeinsam gegen dieses Unrecht zu kämpfen.“

Wegen Friedensappell inhaftiert

Dem Abgeordneten der Demokratischen Partei der Völker (HDP) mit dem Wahlkreis Kocaeli war am 17. März das parlamentarische Mandat wegen einer rechtskräftigen Verurteilung entzogen worden. Die Behörden hatten für den Haftantritt eine Frist von zehn Tagen gesetzt. Gergerlioğlu hatte angekündigt, dass er der Aufforderung nicht nachkommen und sich in seiner Wohnung aufhalten werde.

Im Februar hatte der türkische Kassationshof eine zweieinhalbjährige Haftstrafe gegen Gergerlioğlu wegen seiner sowohl an den türkischen Staat als auch an die kurdische Bewegung gerichteten Friedensappelle bestätigt. Von der Justiz wird der Einsatz für Frieden – im konkreten Fall in Form eines Retweets aus dem Jahr 2016 – als Terrorpropaganda ausgelegt.