Anwaltskammern fordern Aufklärung von Roboskî-Massaker
In 14 nordkurdischen Städten fordern die Anwaltskammern eine Aufklärung der Massakers von Roboskî und dessen Anerkennung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
In 14 nordkurdischen Städten fordern die Anwaltskammern eine Aufklärung der Massakers von Roboskî und dessen Anerkennung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Die Anwaltskammern der 14 nordkurdischen Provinzen Semsûr (türk. Adıyaman), Agirî (Ağrı), Amed (Diyarbakir), Êlih (Batman), Çewlîg (Bingöl), Bedlîs (Bitlis), Dersim, Colemêrg (Hakkari), Mêrdîn (Mardin), Mûş, Sêrt (Siirt), Şirnex (Şırnak), Riha (Urfa), und Wan (Van) haben in einer gemeinsamen Erklärung gefordert, das Massaker von Roboskî als Verbrechen gegen die Menschlichkeit anzuerkennen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen:
„Neun Jahre sind vergangen, seit am 28. Dezember 2011 in Roboskî 34 Zivilisten bei einem Bombardement durch Kampfflugzeuge getötet wurden. Trotzdem stand bis jetzt keiner der Verantwortlichen einem Richter gegenüber. Trotz der schweren Verletzung des Rechts auf Leben der 34 in Roboskî getöteten Menschen wurden bis heute keine ernsthaften Ermittlungen durchgeführt. Die für das Verfahren verantwortliche Staatsanwaltschaft in Diyarbakir erklärte sich am 11. Juni 2013 für nicht zuständig und übergab das Verfahren an die militärische Strafverfolgung des Generalstabs der türkischen Streitkräfte, ohne Beweise aufgenommen oder Beschuldigte benannt zu haben.
Die Strafverfolgungsbehörden der Streitkräfte entschieden, dass es keine Notwendigkeit der Strafverfolgung gebe, indem sie, ohne einen Beschuldigten festzulegen, feststellten: ‚Da den Angehörigen der türkischen Streitkräfte bei der Ausführung ihres Dienstes im Rahmen der Entscheidungen der Nationalversammlung und des Kabinetts ein nicht vermeidbarer Fehler unterlaufen ist, besteht keine Grundlage für die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens.‘ So wurden die Ermittlungen zum Mord an 34 Menschen, von denen 19 Kinder waren, mit der Begründung eingestellt, es sei zu einem „nicht vermeidbaren Fehler“ gekommen. Diese Entscheidung wurde entgegen der Verfassung und internationaler Abkommen getroffen.
Wie viel Zeit nach dem Massaker von Roboskî auch vergehen mag, so lange die Täter nicht vor einen Richter geführt werden, so lange es keine Gerechtigkeit für die Opfer gibt, so lange werden die Gewissen weiter bluten. Wir rufen die Repräsentanten des Staates und die Strafverfolgungsbehörden auf, ihren Pflichten nachzukommen, indem sie das Massaker von Roboskî als Verbrechen gegen die Menschlichkeit anerkennen, die Wahrheit ans Licht bringen sowie die Verantwortlichen benennen und bestrafen.“