Niederländischer Haftbefehl gegen kurdischen Journalisten
Der kurdische Journalist Serdar Karakoç soll von den Niederlanden an Deutschland ausgeliefert werden. Ein Gericht in Amsterdam erließ bei der heutigen Anhörung einen Haftbefehl und gab dem deutschen Auslieferungsgesuch statt. Alle Einwände der Verteidigung wurden zurückgewiesen.
Serdar Karakoç war am 23. Mai in seiner Wohnung in den Niederlanden festgenommen und verhaftet worden. Am 14. Juni wurde er gegen die Zahlung einer Kaution von 5000 Euro vorläufig freigelassen. Sein Pass wurde eingezogen, er durfte das Land nicht verlassen und musste einmal wöchentlich bei der Polizei eine Unterschrift abgeben. In Deutschland wird gegen den 64-Jährigen nach §§129a/b StGB wegen vermeintlicher Mitgliedschaft in der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) ermittelt.
Der alevitische Kurde Serdar Karakoç, geboren 1960 in Xarpêt (tr. Elazığ), ist Journalist und arbeitet seit Jahrzehnten für kurdische Medien. Er war über sechs Jahre in der Türkei im Gefängnis, überlebte einen staatlich angeordneten Bombenanschlag auf die Zeitung Özgür Ülke in Istanbul und ist seit 24 Jahren als anerkannter politischer Flüchtling in den Niederlanden.
Deutschland lässt ausliefern
In Deutschland sind laut ANF vorliegenden Informationen momentan zwölf Kurden im Zusammenhang mit dem PKK-Verbot nach §129b StGB in Untersuchungs- oder Strafhaft. Zunehmend werden kurdische Aktivist:innen im europäischen Ausland auf Veranlassung der bundesdeutschen Behörden festgenommen und anschließend an Deutschland ausgeliefert, um sie hier als vermeintliche PKK-Mitglieder anzuklagen. Sabri Çimen wurde in Frankreich festgenommen und ausgeliefert, Mehmet Çakas aus Italien, Kenan Ayaz aus Zypern und Ferit Çelik aus Schweden. Auch Belgien hat eine Aktivistin ausgeliefert.