Prozess gegen Klimaaktivisten in Eschweiler

Fünf Mitglieder einer Klimaschutzgruppe, die das Kraftwerk Weisweiler im Rheinischen Braunkohlerevier blockiert haben, sollen am nächsten Mittwoch vor Gericht erscheinen.

Am 30. Oktober beginnt um 9 Uhr der Strafprozess vor dem Amtsgericht Eschweiler wegen der Blockade des Kraftwerks Weisweiler im November 2017. Die Angeklagten werden neben dem Strafverfahren zivilrechtlich von einem der größten Energiekonzerne Deutschlands RWE auf zwei Millionen Euro verklagt, erklärt „WeDon’tShutUp – WeShutDown“, eine Solidaritätskampagne zur Weisweiler-Blockade im November 2017.

Die Aktivistinnen und Aktivisten haben zu ihrer Verteidigung unter anderem einen Betroffenen des Klimawandels aus Tansania und einen Klimaforscher sowie weitere Sachverständige geladen. Mit ihrer Verteidigung werden die Angeklagten „den Spieß umdrehen“ und RWE öffentlich anklagen für die klimazerstörerische Braunkohleverstromung, erklären sie.

Zum Hintergrund erklärt die Kampagne: Im November 2017 wurde anlässlich der COP 23 (UN-Klimakonferenz) in Bonn mit einer kleinen Aktionsgruppe die Bekohlung des Kraftwerks Weisweiler im Rheinischen Braunkohlerevier blockiert. Daraufhin musste RWE das Kraftwerk fast vollständig vom Netz nehmen. Die Initiative der Gruppe verhinderte die Emission von rund 26.000 Tonnen C02 durch das Kraftwerk. „Die Kraftwerke der RWE zerstören Lebensgrundlagen weltweit. Mit unserer Aktion haben wir Schaden begrenzt, den RWE täglich verursacht. Jetzt wollen sie die Bewegung mit dieser Millionenforderung einschüchtern. Von uns werden sie keinen Cent sehen!“, sagt Cornelia, eine der Angeklagten.

Um zu zeigen, dass sich die Bewegung für Klimagerechtigkeit weiterhin nicht vor Aktionen abschrecken lässt, hatten Unterstützer bereits im Februar die Kampagne „We Don‘t Shut Up – WeShutDown“ gestartet, und neben einer Demonstration zum Kraftwerk auch zahlreiche Infoveranstaltungen in ganz Deutschland organisiert.

Zur Unterstützung der Angeklagten wird am ersten Prozesstag eine Kundgebung von 7.30 bis 18 Uhr vor dem Amtsgericht stattfinden.