Brand in Qoser verschlingt 50 Hektar Waldfläche

Ein aus bisher ungeklärter Ursache am Vortag im nordkurdischen Qoser ausgebrochener Brand hat 50 Hektar Waldfläche zerstört. Die Flammen in dem gebirgigen Gelände konnten nur sehr mühsam gelöscht werden.

Im nordkurdischen Landkreis Qoser (türk. Kızıltepe) in der Provinz Mêrdîn (Mardin) hat ein Brand 50 Hektar Waldfläche verschlungen. Das aus bisher ungeklärter Ursache am Sonntagmittag im Umland des Dorfes Erban (Akçapınar) ausgebrochene Feuer wütete die gesamte vergangene Nacht. Da es sich um äußerst gebirgiges Gelände handelt, war es der Feuerwehr nahezu unmöglich, den Brandort zu erreichen. Bewohner*innen aus der Region versuchten seit gestern, die Flammen mit Zweigen und Ästen auszuschlagen. Das gelang ihnen allerdings erst am frühen Montagabend.

Ob der Waldbrand durch Hitze und Trockenheit ausbrach oder eher Brandstiftung durch die türkische Armee in Frage kommt, muss noch geklärt werden. In vielen anderen Regionen Nordkurdistans wüten seit Monaten immer wieder Flächenbrände, die meist vom Militär entzündet werden.

Seit die Friedensgespräche mit der PKK vor fünf Jahren einseitig von Recep Tayyip Erdoğan beendet wurden, führt die türkische Regierung wieder einen andauernden martialischen Krieg gegen die kurdische Bevölkerung. Systematisch werden die Wälder Kurdistans von der Armee niedergebrannt. Das ist Teil der seit der Staatsgründung 1923 in Kurdistan gültigen Aufstandsbekämpfung und Vertreibungspolitik. In Kurdistan wurden zum ersten Mal im Jahr 1925 Waldbrände zur Aufstandsbekämpfung eingesetzt. Damals ging es um die Niederschlagung der Şêx-Saîd-Erhebung. Mit der Reformgesetzgebung und dem in diesem Zusammenhang verübten Massenmord von Dersim wurde diese Taktik fortgesetzt.

Waldbrand auf Şerevan-Alm in Şirnex noch immer nicht gelöscht

Der bereits seit Samstag auf der Şerevan-Alm in der Region Besta in Şirnex (Şırnak) wütende Waldbrand weitet sich unterdessen aus. Nach wie vor weigern sich die türkischen Behörden, die Feuerwehr für die Brandbekämpfung anzuweisen. Eine Begründung liegt nicht vor.