Drohnenangriff auf Şengal - YBŞ rufen zum Widerstand auf

In der Region Şengal im Nordirak ist erneut ein Haus von einer türkischen Drohne bombardiert worden. Die YBŞ rufen das ezidische Volk zum Widerstand gegen die Besatzungsangriffe auf.

In Şengal ist heute um 14.30 Uhr Ortszeit ein Haus von einer Drohne bombardiert worden. Nach Angaben der Widerstandseinheiten von Şengal (Yekîneyên Berxwedana Şengalê, YBŞ) wurde der Angriff vom türkischen Staat verübt und verursachte lediglich Sachschaden an dem Gebäude.

Weiter erklärten die YBŞ: „In der letzten Zeit gibt es eine erhöhte Luftbewegung des türkischen Besatzerstaates über Şengal. Vergangene Woche gab es einen Angriff auf ein Gästehaus, heute wurde ein Haus in der Nähe der Hesin-Maman-Kuppel angegriffen. Nach den Wahlen in der Türkei und in Nordkurdistan hat sich das faschistische AKP/MHP-Regime in Bewegung gesetzt, um die Sicherheit und Ruhe in Şengal zu zerstören. Der türkische Staat verübt vor allem deshalb Luftangriffe, um eine Rückkehr der in Lagern lebenden Menschen unseres Volkes nach Şengal zu verhindern. Unser Volk muss aufstehen und gegen diese Angriffe protestieren. Nur so kann verhindert werden, dass die Besatzer die Vorherrschaft in unserem Land erreichen. Unser Volk muss gegen die Angriffe Widerstand leisten und Şengal verteidigen.“


Der Luftangriff erfolgt parallel zu der Belagerung des Flüchtlingscamps Mexmûr und kurz nach der Wiederwahl von Erdogan zum Staatspräsidenten der Türkei. Am vergangenen Dienstag ist eine Person bei einem türkischen Drohnenangriff in Xanesor in der Şengal-Region getötet worden, eine weitere Person wurde verletzt. Am 16. Mai fand ein Drohnenangriff auf ein Wohnhaus in Xanesor statt.

Hintergrund: Tödliche Angriffe auf Überlebende des Völkermords

Şengal liegt im Nordirak und ist das letzte zusammenhängende Siedlungsgebiet der ezidischen Gemeinschaft. Die Türkei greift die Region seit Jahren kontinuierlich an. Ende Februar wurden mit Pîr Çeko und Agir Cefrî zwei Kommandanten der Widerstandseinheiten YBŞ bei einem Drohnenschlag getötet. Zwei Tage später kam Şêrzad Şemo Qasim aus der Leitung der Sicherheitsbehörde Asayîşa Êzdîxanê ums Leben – ebenfalls durch einen Luftangriff. Beide Organisationen, sowohl die YBŞ als auch Asayîşa Êzdîxanê, wurden unter dem Eindruck des 2014 von der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) an der ezidischen Gemeinschaft Şengals verübten Genozids gegründet. Bei vielen Angehörigen handelt es sich um Überlebende dieses Völkermords.

Die türkische Luftwaffe bombardiert auch die Kurdistan-Region Irak und die Autonomieregion Nord- und Ostsyrien ohne Unterlass. Immer wieder werden gezielt Menschen getötet, die sich am Kampf gegen den IS beteiligt haben. Die türkische Führung behauptet, ausschließlich gegen „PKK-Stellungen“ vorzugehen und beruft sich dabei auf das Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 der UN-Charta. Zahlreiche Organisationen und Gremien, darunter auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags, weisen dagegen auf Verstöße der Türkei gegen das Gewaltverbot hin, da es gar keine Selbstverteidigungssituation gebe.

Der deutsche Bundestag hat im Januar die IS-Massaker an der ezidischen Gemeinschaft in Südkurdistan als Völkermord anerkannt. Dass die Türkei diesen Völkermord fortsetzt, wird nicht thematisiert.

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