Türkei „empört” über Büro von Selbstverwaltung in Genf

Die Türkei hat empört über das neue Büro der nordostsyrischen Autonomieverwaltung in Genf reagiert. Aus Protest wurde der Geschäftsträger der Schweizer Botschaft in Ankara einbestellt.

Nach der Eröffnung eines Büros der nordostsyrischen Selbstverwaltung in Genf hat die Türkei den Geschäftsträger der Schweizer Botschaft in Ankara einbestellt. Mit der Vorladung des Chargé d’Affaires bringe das türkische Außenministerium seinen Protest gegen die „Repräsentanz der mit der Terrororganisation PKK/YPG verbundenen, vermeintlichen Autonomieverwaltung” zum Ausdruck, berichtete die Staatspresse. Aus Sicht der türkischen Führung seien die Volksverteidigungseinheiten (YPG) ein Ableger der kurdischen Arbeiterpartei PKK.

Am Montag hatte Nord- und Ostsyrien in Genf eine neue Vertretung eröffnet, um seine Kontakte auszubauen. Die Stadt in der französischen Schweiz gilt weltweit als größtes Zentrum für internationale Konferenzen und ist ein wichtiger Ort für Friedensgespräche. Der stellvertretende Ko-Vorsitzende des Selbstverwaltungsrats von Nord- und Ostsyrien, Bedran Çiya Kurd, hatte bei der Eröffnung von einer diplomatischen Kampagne seines Ressorts auf internationaler Ebene für einen offiziellen Status der Region gesprochen. Büros von Nordostsyrien gibt es bereits in Berlin, Brüssel, Paris, London, Stockholm und anderen skandinavischen Ländern.

Eröffnung des Genfer Büros der nordostsyrischen Autonomieverwaltung am Montag

Ankara droht wieder mit Terror

„Diejenigen, die Terrororganisation willkommen heißen, weil sie bisher nicht von ihnen ins Visier genommen worden, seien daran erinnert, dass diese Krankheit eines Tages auch sie treffen könnte“, erklärte dagegen das türkische Außenministerium. Die Türkei werde ihren „Kampf gegen den Terror“ überall entschlossen fortsetzen. In den letzten Jahren haben nach derartigen Verlautbarungen in verschiedenen europäischen Ländern wiederholt Anschläge der Dschihadistenmiliz „Islamischer Staat“ (IS) stattgefunden.

EDA: Büro ist Verein nach Schweizerischem Zivilgesetzbuch

Das Schweizer Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) teilte zu der Causa mit, dass es sich bei dem Büro von Nord- und Ostsyrien nicht um eine offizielle Vertretung, sondern um einen Verein nach Schweizerischem Zivilgesetzbuch handle. Dieser Verein werde vom EDA nicht unterstützt. „Die Schweiz anerkennt die territoriale Integrität Syriens. Im Rahmen ihrer Unterstützung für den UNO-Friedensprozess steht sie in Kontakt mit den verschiedenen Konfliktparteien und auch mit der syrischen Zivilgesellschaft“, zitiert die öffentlich-rechtliche Nachrichten- und Informationsplattform SWI swissinfo.ch die Mitteilung des EDA.