Neue Corona-Regeln in Nordoststsyrien

Die Autonomieverwaltung Nord- und Ostsyriens erweitert ihre Vorschriften, die zum Umgang mit der Corona-Pandemie ergangen sind.

Die Selbstverwaltung Nord- und Ostsyriens erweitert ihre Vorschriften, die zum Umgang mit der weltweiten Corona-Epidemie ergangen sind. Seit Montag gilt bereits eine Ausgangssperre rund um die Uhr, das Autonomiegebiet ist de facto abgeriegelt. Auch alle zuvor ergriffenen Initiativen gelten weiterhin. Nun haben sich die Behörden auf weitere Beschränkungen verständigt:

1- Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, ihre Einkäufe gemäß des von der Direktion für An- und Verkauf festgelegten Limits zu tätigen. Zuwiderhandlungen gegen die Beschränkungen werden sanktioniert.

2- Unsere Bürgerinnen und Bürger sollen die physische Distanz bewahren und Kontakte zu anderen außer den Angehörigen des eigenen Hausstands vermeiden.

3- Leichen von Bürgerinnen und Bürgern Nord- und Ostsyriens, die außerhalb des Autonomiegebiets verstorben sind, sollen ausschließlich von ihren Angehörigen in Empfang genommen werden. Vorausgesetzt, es wurden Schutzmaßnahmen getroffen.

4- Personen, die ins Autonomiegebiet einreisen, müssen 14 Tage in Quarantäne verbringen.

5- Wechselstuben haben ausschließlich an Freitagen geöffnet.

Die Autonomieverwaltung bedankt sich bei der Bevölkerung für die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung und appelliert an Eigentümer und Gewerbetreibende, Mieterhöhungen auszusetzen und Lebensmittelpreise nicht anzuheben. „Unsere Region erlebt durch die Coronakrise eine schwierige Phase, die uns alle beansprucht. Was zählt, ist die Menschlichkeit.“