Am Samstag ist ein Antrag von mehr als 20 Kläger*innen wegen Kriegsverbrechen des Erdoğan-Regimes in Efrîn vom EGMR mit der Begründung abgelehnt worden, der Rechtsweg in der Türkei sei nicht ausgeschöpft worden. Gegen diese Abweisung fand eine Kundgebung des Kantonsrats von Efrîn im Serdem-Flüchtlingscamp bei Til Sosîn statt. Mehrere hundert Menschen nahmen an der Kundgebung teil und trugen die Bilder ihrer vom türkischen Staat getöteten Kinder und Plakate mit der Aufschrift „Nein zu Entscheidungen, die den Terror schützen“.
Die Erklärung wurde von Rûbarîn Xelîl auf Kurdisch, von Mihemed Neso auf Arabisch und auf Englisch von Hesen Hesen vorgetragen. Darin hieß es, dass die Abweisung einer rechtlichen Grundlage entbehre, da der Rechtsweg in der Türkei schon im Voraus ausgeschlossen sei. Sich den türkischen Gerichten zu stellen, bedeute nichts anderes, als sich dem Feind des kurdischen Volkes auszuliefern. Die türkischen Gerichte seien nicht gerecht und werden von der politischen Führung der Türkei bestimmt.
Weiter hieß es: „Wir als Kantonsrat von Efrîn bewerten die Entscheidung des EGMR als eine Unterstützung der Besatzung durch den türkischen Staat. Die Entscheidung zeigt deutlich, wie weit sich das Gericht von seiner juristischen Verantwortung entfernt hat.“ Europa ziehe es offensichtlich vor, zu den Massakern, den Plünderungen und Lösegelderpressungen zu schweigen, obwohl diese auch von mehreren internationalen Menschenrechtsorganisationen dokumentiert worden seien. In der Erklärung wird betont, der UNHCR habe in seiner Erklärung ebenfalls Menschenrechtsverletzungen in Efrîn festgestellt. Der Kantonsrat von Efrîn rief den EGMR auf, seine Entscheidung zurückzunehmen: „Außerdem muss der Gerichtshof Druck ausüben, um die Menschenrechtsverletzungen des türkischen Staates zu stoppen und für den Rückzug seiner Banden aus Efrîn zu sorgen.“
Die Kundgebung endete mit dem Rufen von Parolen.