EGMR weist Efrîn-Klagen ab
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Klagen wegen der Invasion Efrîns mit der Begründung abgewiesen, dass der Rechtsweg im Inland nicht ausgeschöpft ist.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Klagen wegen der Invasion Efrîns mit der Begründung abgewiesen, dass der Rechtsweg im Inland nicht ausgeschöpft ist.
Gegen Menschenrechtsverletzungen im Rahmen der am 20. Januar begonnenen Invasion und der darauffolgenden Besetzung des westkurdischen Kantons Efrîn in Nordsyrien durch die türkische Armee sind beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine Reihe von Klagen eingereicht worden. Die Klagen wurden allesamt vom EGMR mit dem Argument, der Rechtsweg in der Türkei sei nicht ausgeschöpft, abgewiesen.
Mehrere Personen hatten aufgrund der Zerstörungen ihrer Häuser, Übergriffen und Folter im Rahmen der Besatzungsoperation „Olivenzweig“ begonnen, Mitte des Jahres Klagen vor dem EGMR einzureichen. Die Identität der Klägerinnen und Kläger, die auf eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention klagten, wurde nicht bekannt gegeben.
Alle 21 Klagen, die zwischen dem 23. Juli und dem 18. September eingereicht worden sind, wurden abgewiesen. Die Voraussetzung für Klagen beim EGMR ist die Ausschöpfung des Rechtswegs im Inneren. Um eine Klage vor dem EGMR durchzuführen, müssten die Betroffenen in der Türkei klagen und dort in keiner Instanz ein Ergebnis erzielen. Quellen im EGMR berichteten gegenüber Deutsche Welle, dass sich die Klagen auf die Verletzung des Folter- und Misshandlungsverbots (Artikel 3), des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 8) und den Schutz des Eigentums (Art. 1, 1. Zusatzprotokoll) stützten.
Es besteht keine Möglichkeit gegen die Entscheidung des EGMR Rechtsmittel einzulegen. Die Entscheidung stellt einen Präzedenzfall für ähnliche Fälle dar.