Dementi der Deutschlandvertretung Nord- und Ostsyriens

Für die Rückführung von IS-Frauen und Kindern aus Nordostsyrien in ihre Heimatländer bedarf es einer offiziellen Anfrage der jeweiligen Staaten bei der Autonomiebehörde. Die Staaten scheinen jedoch nicht bereit, diesen Schritt zu gehen.

Die Vertretung der Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien in Deutschland hat auf einen am Mittwoch veröffentlichten Bericht des NDR über einen vermeintlichen „Paradigmenwechsel“ der nordostsyrischen Autonomiebehörde reagiert. In dem Bericht wurde behauptet, dass die Autonomieverwaltung von Nord- und Ostsyrien die Rückführung von IS-Anhängern nach Deutschland verweigert.

Die Deutschland-Vertretung der Selbstverwaltung mit Sitz in Berlin hält dazu in einer Stellungnahme fest: „In dem Bericht des NDR ist davon die Rede, dass die Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyriens die Rückführung von deutschen IS-Anhängern blockiere und die Überstellung von 25 Personen, die das Auswärtige Amt von der Selbstverwaltung gefordert habe, abgelehnt hätte. Des weiteren ist von einem Paradigmenwechsel und einer Neuorientierung im Umgang mit festgenommenen deutschen IS-Mitgliedern in Nord- und Ostsyrien die Rede.“

Diese Behauptungen seien bereits am selben Tag im Namen der Autonomiebehörde von Abdulkarim Omar dementiert worden, so die Stellungnahme der Berliner Vertretung:

„Weiterhin wird betont, dass das Problem nach wie vor bestehe und die Herkunftsländer hierfür keine Verantwortung übernehmen. Allein im Camp Hol bei Hesekê halten sich ungefähr 10.500 IS-Frauen und ihre Kinder auf, die weder aus Syrien noch aus dem Irak stammen. Die Selbstverwaltung hatte nicht zuletzt wegen der Corona-Pandemie und dem hohen Infektionsrisiko dieser Menschen die Herkunftsstaaten gebeten, die Rückführung ihrer Staatsbürger zu ermöglichen. Auch dazu waren die Staaten nicht bereit und die Verantwortung lastet weiterhin allein auf der Selbstverwaltung Nord- und Ostsyriens.“

Nicht zu offizieller Anfrage bereit“

„Auf unsere Forderung nach der Einrichtung eines internationalen Gerichtshofs vor Ort sowie der geregelten Rückführung fremder Staatsangehöriger wurde bisher nicht eingegangen. Konkrete Umsetzungsvorschläge unserseits liegen seit Langem vor. Um Frauen und Kinder von Beschuldigten in ihre Heimatländer ausreisen zu lassen, bedarf es einer offiziellen Anfrage der jeweiligen Staaten. Die Staaten scheinen jedoch nicht bereit, diesen Schritt zu gehen.

Die Selbstverwaltung Nord- und Ostsyriens hat bereits in der Vergangenheit immer wieder betont, dass die Verantwortung für festgenommene ausländische IS-Mitglieder und ihre Angehörigen eine internationale ist. Gleichzeitig darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die Verbrechen, die viele der festgenommenen IS-Mitglieder begangen haben, an den Menschen Nord- und Ostsyriens verübt wurden. Dementsprechend gilt es, für eine adäquate juristische Aufarbeitung dieser Verbrechen die Untersuchungen vor Ort zu führen und die Opfer der Taten zu Wort kommen zu lassen. Die Föderation Nord- und Ostsyriens hat in diesem Zusammenhang ihre Kooperationsbereitschaft mit den internationalen Akteuren mehrfach zum Ausdruck gebracht. Wir fordern von der internationalen Staatengemeinschaft umfassende Zusammenarbeit bei der juristischen Verfolgung von Straftaten der Terroristen des sogenannten IS.“