Ausgangssperre in Nord- und Ostsyrien

Um eine Einschleppung des neuartigen Coronavirus zu verhindern, gilt ab Montagfrüh im Autonomiegebiet Nord- und Ostsyriens eine Ausgangssperre.

Die Autonomieverwaltung Nord- und Ostsyriens erlässt eine Ausgangssperre. Mit der Maßnahme soll eine Einschleppung des neuartigen Coronavirus verhindert werden.

Laut einem Erlass der Selbstverwaltung gilt die Regelung ab Montag (23. März) um 6 Uhr früh. Die Reisefreiheit wird allerdings schon am Samstag außer Kraft gesetzt. Damit sind Fahrten zwischen Städten innerhalb Nord- und Ostsyriens verboten.

Alle Restaurants, Cafês, Handelszentren, Basare, private Kliniken, Hochzeitssäle und Kondolenzzelte in der Region müssen geschlossen bleiben. Ebenso sind bis auf Weiteres auch alle öffentlichen Parks dicht. Ausgenommen von dem Verbot sind Krankenhäuser, öffentliche und private Gesundheitszentren, die internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondorganisationen, Apotheken, Desinfektionskomitees, Reinigungsfirmen, Bäckereien, Lebensmittelgeschäfte, mobile Babymilch-Stationen und Tankstellen. Nur absolut notwendige Besorgungen sind erlaubt. 

Die Autonomieverwaltung fordert ihre Bürgerinnen und Bürger auf, sich an die Regelungen zu halten. „Bei Verstößen sind wir gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten“, heißt es. Wann die Ausgangssperre wieder aufgehoben wird, sei noch nicht absehbar.

Bisher keine Corona-Infektionen in Autonomieregion

In der Autonomieregion sind bislang keine Corona-Infektionen bekannt, es gibt jedoch auch keine eigenen Testmöglichkeiten. Die einzige zur Auswertung von Proben notwendige Ausrüstung befand sich in Serêkaniyê (Ras al-Ain) und ist seit der türkischen Besatzung im vergangenen Oktober nicht mehr zugänglich. Proben müssen daher nach Damaskus geschickt und an die Weltgesundheitsorganisation (WHO) weitergeleitet werden. Es dauert mindestens eine Woche, bis die Proben ausgewertet sind. Bisher liegen vier Testergebnisse vor, die negativ ausgefallen sind.