Anhaltende Besatzungsgewalt in Efrîn: Ehepaar gefoltert
Bei einem nächtlichen Überfall in Efrîn haben mit der Türkei verbündete Söldner ein Ehepaar gefoltert, ihr Haus geplündert und sie über Nacht gefangen gehalten.
Bei einem nächtlichen Überfall in Efrîn haben mit der Türkei verbündete Söldner ein Ehepaar gefoltert, ihr Haus geplündert und sie über Nacht gefangen gehalten.
Mit der Türkei verbündete Söldner führten einen nächtlichen Überfall auf ein Haus im Dorf Bîbaka im Bezirk Bilbil im besetzten Efrîn (Afrin) durch. Während des Überfalls wurden die Eheleute, denen das Haus gehört, schwer gefoltert.
Laut lokalen Quellen brachen die bewaffneten Männer in das Haus des 60-jährigen Fayiq Hebeş und seiner Frau Emîne Îsavon ein, schlugen ihn, fesselten seine Beine und plünderten das Haus. Seine Frau Emîne Îsa wurde demnach angegriffen, als sie versuchte, ihn zu retten. Sie erlitt durch einen Schlag auf den Kopf eine Schädelfraktur und musste operiert werden. Berichten zufolge wurden ihr auch die Hände und Arme gefesselt und sie wurde bis zum Morgen gefangen gehalten.
Fayiq Hebeş und seine Frau Emîne Îsa waren vor etwa einem Jahr aus Aleppo in ihr Dorf zurückgekehrt. Seit ihrer Rückkehr sollen sie jedoch ständig bedroht worden sein.
In einer kürzlich verbreiteten Audioaufnahme warnte der Dorfvorsteher Kurd:innen, die in ihre Häuser zurückkehren. Sie müssten sich beim Hauptquartier der Söldner melden, andernfalls würden sie mit Drohungen und Gewalt rechnen müssen.
Besatzung und Menschenrechtsverletzungen
Entführungen, Folter, Plünderungen und Lösegeldforderungen gegen die Zivilbevölkerung sind in Efrîn seit der türkischen Besatzung 2018 an der Tagesordnung. Ende März diesen Jahres klassifizierte auch das Permanent Peoples‘ Tribunal (PPT) unter anderem die türkischen Militäroperation „Olivenzweig“ (2018) als völkerrechtswidrige Angriffshandlungen gemäß der UN-Resolution 3314. Die Operation hatte zur Besatzung Efrîns geführt, nach der noch einmal über 200.000 Kurd:innen von dort vertrieben worden sind. Dies wertet das Tribunal als demografische Umstrukturierung und somit als Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Das Tribunal kritisiert scharf, dass die Türkei bislang für diese Handlungen keine Konsequenzen auf internationaler Ebene zu fürchten hatte. Die internationale Gemeinschaft habe zudem bislang versäumt, wirksame Maßnahmen gegen die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen zu ergreifen.
Sichere Rückkehr der Vertriebenen unmöglich
Viele der seinerzeit Vertriebenen ließen sich anschließend im angrenzenden Şehba nieder. Im Zuge des Sturzes des Assad-Regimes im Dezember letzten Jahres, wurden sie von dort durch die türkeitreue Dschihadistenmiliz „Syrische Nationalarmee“ (SNA) erneut brutal vertrieben.
Sie alle hoffen auf die sichere Rückkehr in ihre Heimat, doch um deren Ermöglichung kümmert sich die Übergangsregierung in Damaskus – trotz anders lautender Vereinbarungen – nicht.