Nach dem militärischen Sieg der Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) über den „Islamischen Staat” (IS) muss die Selbstverwaltung Nord- und Ostsyriens mit zehntausenden gefangenen IS-Dschihadisten aus aller Welt fertig werden. Während syrische Familienmitglieder nun aufgrund der kaum tragbaren Form der Unterbringung amnestiert wurden, werden syrische IS-Dschihadisten vor Volksverteidigungsgerichtshöfe gestellt. Wenn die Gesetzgebung der Selbstverwaltung für die Verfahrensführung nicht ausreicht, wird auf die syrische Gesetzgebung zurückgegriffen.
900 Verfahren gegen IS-Dschihadisten 2020
In den Hafteinrichtungen des Selbstverwaltung Nord- und Ostsyriens befinden sich im Moment 12.000 syrische Staatsbürger, 5.000 irakische Staatsbürger und 2.000 Dschihadisten aus mehr als 55 Staaten. Xalid Ali vom Rat für gesellschaftliche Gerechtigkeit von Nord- und Ostsyrien erklärt, dass seit Beginn des Jahres 2020 Verfahren gegen 900 syrische Staatsbürger im Zusammenhang mit dem IS aufgenommen wurden. Was die internationalen IS-Dschihadisten betrifft, so seien Verfahren weiterhin nicht möglich, da die internationalen Mächte abgesehen von Logistik bisher keinerlei Unterstützung leisteten. Ali berichtet: „Die Mehrheit der gefangenen IS-Dschihadisten verfügt über keine Dokumente. Nur ihre Codenamen sind bekannt. Nach der Befreiung von al-Bagouz haben wir die Koalition um Unterstützung bei ihrer Identifizierung gebeten. Bisher kam keine Antwort.“ Ein weiteres Hindernis für die Aufnahme von Verfahren stellten die permanenten Angriffe der Türkei auf die Region dar, erläutert Ali.
Entgegen anderen Behauptungen bemühen sich Staaten wie Deutschland weder um die Übernahme ihre Staatsbürger noch um die Einrichtung eines internationalen Strafgerichtshofs. In beiden Fällen geht es darum, eine diplomatische Anerkennung von Nord- und Ostsyrien aus Rücksichtnahme auf die Türkei um jeden Preis zu vermeiden.