Haftstrafe gegen Journalist Nedim Türfent bestätigt

Der türkische Kassationsgerichtshof hat das Urteil im Prozess gegen den kurdischen Journalisten Nedim Türfent bestätigt. Er soll acht Jahre und neun Monate im Gefängnis bleiben.

Im Prozess gegen den Journalisten Nedim Türfent hat der Kassationsgerichtshof die Freiheitsstrafe von acht Jahren und neun Monaten bestätigt. Türfent ist inzwischen aus der Untersuchungshaft in die Zelle für Strafgefangene verlegt worden.

Der kurdische Journalist und Korrespondent der mittlerweile per Notstandsdekret verbotenen Nachrichtenagentur DIHA wurde im Mai 2016 in Wan festgenommen. Türfent hatte zuvor über den Machtmissbrauch von türkischen Staatsbeamten berichtet. Konkret ging es um eine Videoaufnahme vom August 2015 aus der nordkurdischen Provinz Colemêrg (Hakkari). Das Video zeigt eine Sondereinheit türkischer Sicherheitskräfte dabei, wie sie mehrere Dutzend Arbeiter einer Baustelle in Handschellen legt und sie dazu zwingt, sich auf den Boden zu legen.

Im Hintergrund sind Gebrüll, rassistische Beschimpfungen und Drohungen zu hören. Gegen Ende des Videos fällt folgender Satz: „Jetzt werdet ihr die Macht der Türken spüren!“ Und weiter: „Ich kenne jetzt eure Gesichter. Wer uns betrügt, muss mit den Konsequenzen rechnen. Was hat euch dieser Staat angetan? Jetzt werdet ihr die Macht der Türken zu spüren bekommen“.

Nachdem Nedim Türfent über den Vorfall berichtete, wurde er mehrfach bedroht – unter anderem vom JITEM, dem informellen Geheimdienst der türkischen Militärpolizei. Er wurde an der Recherche und Berichterstattung gehindert und schließlich aufgrund von fingierten Ermittlungen verhaftet. Die Anklageschrift gegen den Journalisten wurde erst verfasst, nachdem er bereits 13 Monate in Untersuchungshaft saß. Der zuständige Staatsanwalt sah in Türfents journalistischen Tätigkeiten und seinen Artikeln ausreichend Beweise, um eine Haftstrafe von über 22 Jahren zu fordern.

Am 15. Dezember 2017 wurde Nedim Türfent schließlich wegen „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Später wurde die Haftdauer dann noch wegen des „Fortbestands der Tatbestände“ auf acht Jahre und neun Monate verlängert.