Kafkaeskes Verbotsverfahren gegen Nachrichtenseite Indymedia

Seit zwei Jahren ist die linke Nachrichtenplattform „Linksunten.Indymedia“ auf Anordnung des Innenministeriums verboten. Das Bundesgericht bestätigte das Verbot mit einer formalen Begründung, dagegen hagelt es Kritik.

Die linke Internetplattform „Linksunten.Indymedia“, dessen Verbot vor zwei Jahren am Rande des G-20-Gipfels in Hamburg vom damaligen Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) verfügte wurde, bleibt verboten. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Mittwochabend in Leipzig. Es wies Klagen des mutmaßlichen Betreiberteams gegen das Verbot ab. „Linksunten.Indymedia“ sei eine Vereinigung gewesen, die sich 2008 zum Zweck gebildet habe, eine linke Gegenöffentlichkeit zu schaffen, sagte der Vorsitzende Richter des 6. Senats, Ingo Kraft, in der Urteilsbegründung. Die Verbotsgründe wurden allerdings nicht geprüft. Da die Kläger*innen als Einzelpersonen und nicht als der verbotene Verein auftraten, seien sie nicht zur Anfechtung des Verbots befugt. Die Kläger*innen wollen nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Der Zweck des Vereinsverbots sei „ausschließlich auf eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit gerichtet gewesen“, sagte Rechtsanwalt Sven Adam, der einen Kläger vertrat.

Reporter ohne Grenzen fordert Pressefreiheit ein

„Reporter ohne Grenzen" kritisiert das Verbot. Das Gericht habe eine gute Gelegenheit verstreichen lassen, den hohen Stellenwert der Pressefreiheit zu verdeutlichen, sagte Vorstandssprecher Michael Rediske am Donnerstag in Berlin. Pressefreiheit müsse weiterhin auch für unbequeme, ja selbst für schwer erträgliche Veröffentlichungen gelten.

Ulla Jelpke: Kafkaeskes Verbotsverfahren

„Das Verfahren gegen das Verbot der linken Nachrichtenplattform Linksunten.Indymedia vor dem Bundesverwaltungsgericht erscheint nachgerade als juristisch-politische Farce", erklärt Ulla Jelpke, die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zur formaljuristischen Abweisung der Klage gegen das Verbot von Linksunten.Indymedia.

Weiter erklärt die Abgeordnete: „Weil der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière zur Schließung der Nachrichtenplattform einen wohl nur in seinem Kopf existenten Verein verbieten ließ, kann nach Auffassung des Gerichts auch nur dieser Verein gegen das Verbot klagen. Das Verbotskonstrukt hat absurde Folgen: Die von den Behörden als Betreiber der Plattform angesehenen Aktivisten wären dadurch gezwungen, sich selbst zu belasten, um gegen das Verbot klagen zu können. Vor dem Hintergrund eines drohenden Strafprozesses gegen die Aktivisten ist das schlichtweg unzumutbar. Und weil sie sich nicht als Verantwortliche bekennen, dürfen sie nicht gegen das Verbot klagen. Ich kann mich nicht des Eindruckes erwehren, dass Franz Kafka das Drehbuch für dieses Verfahren verfasst hat. Auch wenn ich mit Sicherheit vieles nicht teile, was auf Linksunten.Indymedia veröffentlicht wurde, halte ich die Plattform dennoch für ein wichtiges Medium linker Gegenöffentlichkeit. Dies betrifft insbesondere die dort veröffentlichten Erkenntnisse antifaschistischer Recherchegruppen. Das Verbot von Linksunten.Indymedia bleibt damit ein durch nichts gerechtfertigter Schlag gegen die Pressefreiheit."