Anklage gegen Mitarbeiter der Nachrichtenagentur DIHA
Gegen zwei leitende Mitarbeiter*innen der in der Türkei per Dekret verbotenen Nachrichtenagentur DIHA ist Anklage wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung erhoben worden.
Gegen zwei leitende Mitarbeiter*innen der in der Türkei per Dekret verbotenen Nachrichtenagentur DIHA ist Anklage wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung erhoben worden.
Gegen den ehemaligen Leitungsratsvorsitzenden Zekeriya Güzüpek und die Chefredakteurin Dicle Müftüoğlu der per Dekret verbotenen Nachrichtenagentur DIHA ist Anklage wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung erhoben worden. Ihnen droht eine Haftstrafe von 15 Jahren.
Die Anklage erfolgt aus einem Ermittlungsverfahren der Oberstaatsanwaltschaft Diyarbakır, das bereits 2015 aufgrund einer Anzeige eines in Erzincan lebenden Mannes namens Hüseyin Adalan eingeleitet wurde. In der Anklagebegründung werden 20 von DIHA im November 2015 veröffentlichte Nachrichten aufgezählt, aus denen hervorgehe, dass Zekeriya Güzüpek und Dicle Müftüoğlu Mitglieder einer Terrororganisation seien.
Als Beweismittel führt die Oberstaatsanwaltschaft Formulierungen wie „versuchtes Massaker“ und „Bevölkerung leistet Widerstand“ aus der Berichterstattung über die im Kreis Farqin (Silvan) in der Provinz Amed (Diyarbakır) 2015 verhängte Ausgangssperre an. YPS-Mitglieder seien als „Widerständige“ und polizeiliche Maßnahmen als „Polizeiterror“ bezeichnet worden. Damit sei die Ausrufung der Selbstverwaltung unterstützt worden. Auch die Berichterstattung über die Ausgangssperren in Cîzre, Sûr und Gever (Yüksekova) wird von der Oberstaatsanwaltschaft mit ähnlichen Begründungen bemängelt. Ein weiteres Beweismittel ist die Veröffentlichung einer Presseerklärung der YPG zum Kampf gegen den IS in Syrien.
Die erste Hauptverhandlung im Prozess gegen die beiden Journalist*innen findet am 22. März 2018 vor dem 5. Schweren Strafgericht Diyarbakır statt.