Die Bundesanwaltschaft hat vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts in Berlin Anklage gegen den kurdischen Aktivisten Mehmet K. erhoben. Sie wirft ihm vor, Mitglied der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zu sein. Die Anklage lautet auf mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer „terroristischen“ Vereinigung im Ausland nach den Paragrafen 129a/ 129b, wie die Karlsruher Behörde am Donnerstag mitteilte.
Mehmet K. wird verdächtigt, „hauptamtlicher Kader“ der sich mittlerweile aufgelösten PKK gewesen zu sein – zwischen 2014 und 2015 im Süden Deutschlands sowie in Köln und seit 2024 im Großraum Berlin, Hamburg und Niedersachsen. Laut Bundesanwaltschaft soll er in dieser Funktion „typische Leitungsaufgaben“ wahrgenommen haben.
Dazu zählen nach Ansicht der Bundesanwaltschaft die Koordination von organisatorischen, personellen und öffentlichkeitswirksamen Angelegenheiten der Vereinigung, die Planung und Durchführung von Veranstaltungen und Versammlungen, das Sammeln von Spenden, das Erteilen von Anweisungen und die Kontrolle derer Ausführung sowie das Erstatten und Einholen von Berichten zählt. Individuelle Straftaten, die bereits an sich und ohne einen Bezug zur PKK strafbar wären, werden K. nicht vorgeworfen.
Auffällig ist, dass zwischen den beiden zur Last gelegten Zeiträumen neun Jahre liegen, in denen K. nichts vorgeworfen wird. Der türkische Staatsbürger war Ende November in Berlin festgenommen worden und sitzt seither in Untersuchungshaft in der JVA Moabit. Über die Zulassung der Anklage gegen ihn entscheidet nun das Berliner Kammergericht.