Über 1000 Menschenrechtsverteidiger in sechs Monaten festgenommen

Die Menschenrechtsstiftung in der Türkei stellt in einem Bericht fest, dass Menschenrechtsaktivist:innen im Land systematischer Repression ausgesetzt sind.

Die Menschenrechtsstiftung der Türkei (TİHV) hat einen Bericht über die Verfolgung von Aktivist:innen in den vergangenen sechs Monaten veröffentlicht. Der Bericht macht das Ausmaß der Angriffe deutlich. Die TIHV weist darauf hin, dass sowohl verfassungsmäßig als völkerrechtlich garantierte Grundrechte und -freiheiten willkürlich vom türkischen Staat eingeschränkt werden. Wer dagegen protestiert, ist Festnahmen, Inhaftierungen und Folter ausgesetzt.

Ausgangssperren und Versammlungsverbote

So hat die TIHV eine Unzahl von massiven Eingriffen in Freiheitsrechte dokumentiert. Zwischen dem 1. März und dem 31. August wurden Versammlungsverbote in 19 Provinzen und drei Landkreisen verhängt. In einem Landkreis wurde sogar ein unbefristetes Versammlungsverbot ausgesprochen. Die Polizei ging gegen 124 Demonstrationen und Versammlungen vor. Davon befassten sich 23 mit Frauen- und LGBTI+-Rechten, 21 mit Gewerkschaftsrechten und 11 mit Umweltpolitik. 21 Demonstrationen wurden von der Polizei vollständig blockiert. In 80 Dörfern und zwei Landkreisen wurden unbefristete Ausgangssperren ausgesprochen.

Anklagen, Festnahmen und Inhaftierung

Im Erfassungszeitraum wurden 1098 Festnahmen von Aktivist:innen festgestellt. Unter ihnen befanden sich 119 LGBTI+ und 14 Umweltaktivist:innen. 290 Menschenrechtsaktivist:innen wurden zu Geldstrafen in einer Höhe von 909.598 Lira (etwa 90.000 Euro) wegen ihrer Teilnahme an Versammlungen und Demonstrationen verurteilt. 55 Verhandlungen gegen 338 Angeklagte, darunter 20 Anwält:innen, 87 Frauen- und LGBTI+-Aktivist:innen sowie gegen sieben Umweltaktivist:innen fanden in den vergangenen sechs Monaten statt.

Zur gleichen Zeit wurden 107 Menschenrechtsaktivist:innen mit Meldeauflagen belegt und 33 inhaftiert. Gegen die Vertreter:innen der Anwaltskammern von Izmir und Amed (Diyarbakir) wurden Verfahren wegen ihrem Eintreten für die Rechte von LGBTI+-Personen eröffnet. Weitere Ermittlungsverfahren wurden gegen 26 Menschenrechtsaktivist:innen, unter ihnen 18 Anwält:innen, eröffnet.