Türkische Justiz besteht auf Haft für Kinder von Sûr
Die während der Belagerung von Sûr verhafteten elf Minderjährigen wurden erneut zu über 36 Jahren Gefängnis verurteilt.
Die während der Belagerung von Sûr verhafteten elf Minderjährigen wurden erneut zu über 36 Jahren Gefängnis verurteilt.
Ende November 2015 war über den Altstadtviertel Sûr in der nordkurdischen Provinz Amed (Diyarbakir) eine Ausgangssperre verhängt worden. Es folgte ein Krieg der türkischen „Sicherheitskräfte“ gegen die kurdische Bevölkerung, der unzählige Menschen zum Opfer fielen. Monatelang musste die Bevölkerung unter den schlimmsten Bedingungen ohne Wasser, Lebensmittel und medizinischer Versorgung ausharren und wurde von Scharfschützen und aus Hubschraubern beschossen und bombardiert. Auf Druck der Bevölkerung von Amed und großem Einsatz der Demokratischen Partei der Völker (HDP) sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen wurde am 3. März 2016 für einige Stunden ein sogenannter Korridor geöffnet, einige Zivilist*innen konnten geborgen werden. Unter den auf diese Art aus Sûr geborgenen Menschen waren auch elf Kinder. Einige dieser Kinder, die nach 104 Tagen Belagerung und Krieg geborgen werden konnten, sind seit dem Tage in Haft. Es liegen ärztliche Atteste vor die belegen, dass sie während der Vernehmung gefoltert worden sind.
Staub auf Kleidung: Terroristen
Im Juni 2017 war im Verfahren gegen die Kinder als Beweismittel Staub auf ihrer Kleidung herangezogen worden. Die Anwält*innen hatten erklärt, dass der Staub nach über drei Monate anhaltendem Beschuss und den Bombardements durch das Militär ganz normal sei, schließlich wurden ganze Straßenzüge im Verlauf des Krieges des türkischen Staates zu Staub und Asche. Auch Granatsplitter im Körper eines der Kinder, das verletzt wurde, wurden so zu einem Beweis der Anklage erklärt. Das Einbestellen eines Gutachters zur Klärung hatte das Gericht abgelehnt. Stattdessen waren die Kinder zu unterschiedlichen Haftstrafen von zweieinhalb bis fünfeinhalb Jahren verurteilt worden. Eine Strafminderung hatte man den Kindern nicht zugestanden, da die Justiz „eine negative Haltung“ der Kinder vor Gericht als erwiesen ansah, weil die Kinder ihre Verteidigung in kurdischer Sprache hielten. Sie hatten erklärt, dass sie unschuldig seien und aufgrund der Belagerung in Sûr dort eingeschlossen waren.
Staatsanwaltschaft: 12-Jährige sind Mitglieder in Organisation
Nachdem das Berufungsgericht das Urteil des Jugendgerichts aufgehoben hatte, war der Fall wieder aufgerollt worden. Gestern fand der vierte Verhandlungstag im neuen Verfahren gegen die Kinder von Sûr statt, bei der einige der ohne Verhaftung angeklagten Minderjährigen und ihre Anwält*innen anwesend waren. Erneut behauptete die Staatsanwaltschaft, die Kinder seien Mitglieder einer „Terrororganisation“ und hätten aus eigenem Antrieb für Ziele eben dieser Organisation gehandelt. Daher sei es angemessen, die Kinder wegen „Mitgliedschaft in einer Organisation“ zu bestrafen, sie jedoch aus Mangel an Beweisen von dem Verdacht hinsichtlich der Aktivitäten für die „Beseitigung der territorialen Integrität und der Einheit des Staates“ freizusprechen. Unter Berücksichtigung der bereits abgesessenen Untersuchungshaft forderte der Staatsanwalt außerdem die Freilassung der Kinder.
Das Gericht argumentierte daraufhin, dass nach der Annahme der Anklageschrift die Verteidigung nicht in einer anderen als in der türkischen Sprache erbracht werden könne und verhängte die vom Berufungsgericht aufgehobenen Urteile ein weiteres Mal.
Über 36 Jahre Haft
Die ohne Verhaftung angeklagten Kinder M.F.D., S.K., F.B., M.S.K. und A.A. wurden wegen „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ zunächst zu jeweils sechs Jahren Haft verurteilt. Das Gericht minderte die Strafe wegen guter Führung und der Tatsache, dass die Kinder nicht vorbestraft sind und unter Berücksichtigung darauf, dass sie zum Zeitpunkt zwischen 12 und 15 Jahren alt waren auf jeweils 2,5 Jahre und setzte die Strafe zu einer dreijährigen Bewährung aus.
R.A., R.H. und Ş.A. jedoch wurden wegen „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ zu jeweils drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Im Fall von F.Y. und M.Ç. hagelte es jeweils vier Jahre, fünf Monate und 10 Tage Gefängnis. Ö.S. muss für insgesamt fünf Jahre und vier Monate in Haft. Die Gesamtstrafe für die Kinder von Sûr beläuft sich somit auf 36 Jahre, acht Monate und 20 Tage Haft.