Protest gegen Angriff auf Guerillagräber
Vor wenigen Tagen wurden im nordkurdischen Bismil Gräber von Kämpferinnen und Kämpfern der HPG und YPG durch türkische Soldaten zerstört. Die Bewohner*innen der Region haben gegen die Schandtat protestiert.
Vor wenigen Tagen wurden im nordkurdischen Bismil Gräber von Kämpferinnen und Kämpfern der HPG und YPG durch türkische Soldaten zerstört. Die Bewohner*innen der Region haben gegen die Schandtat protestiert.
Am Samstag sind in Haciya Kurdan (Kazancı, Landkreis Bismil) in der nordkurdischen Provinz Amed (Diyarbakir) mehrere Guerillagräber von der türkischen Armee zerstört worden. Der Friedhof war bereits in der Nacht von Soldaten abgeriegelt worden, anschließend wurde Marschmusik aus einem gepanzerten Militärfahrzeug abgespielt, bevor Soldaten die Grabsteine gefallener Kämpfer*innen der HPG und YPG zerstörten.
Der Militärpräsenz zum Trotz, hat auf dem angegriffenen Friedhof heute ein Protest gegen die Schandtat der türkischen Armee stattgefunden. Zu dem Protest aufgerufen hatten die Provinzverbände von HDP und DBP, viele Bewohner*innen beteiligten sich daran. Refai Baran, Ko-Vorsitzender der HDP in Bismil, sprach von einem faschistisch motivierten Angriff einer kranken Mentalität und verurteilte diesen auf das Schärfste. Baran sagte: „Bis die Stimme der Unterdrückten auch die Schwerhörigen und Stummen erreicht hat, wird unser Kampf weitergehen. Wir werden unseren Widerstand gegen die Diktatur fortsetzen, bis wir gewinnen“.
Der türkische Staat zerstört systematisch Guerillagräber. In den letzten Jahren sind Dutzende Friedhöfe angegriffen und verwüstet worden. In diversen Fällen sind sogar Leichen exhumiert und verschleppt worden. Bei diesem Vorgehen handelt es sich um Kriegsverbrechen.
Auch Beerdigungen gefallener Kämpfer*innen oder politischer Gefangener sind dem türkischen Staat ein Dorn im Auge. Inzwischen ist es gängige Praxis, dass die Leichen von Regimekräften beschlagnahmt und in Nacht- und Nebelaktionen beerdigt werden. Die Öffentlichkeit wird bei den Beerdigungen ausgeschlossen, die Hinterbliebenen haben kein Mitspracherecht über Ort, Zeitpunkt und Ablauf der Bestattungen.